Seit 2007 erhalten Beschäftigte, die nach TVöD bezahlt werden, zusätzlich zum Gehalt ein Leistungsentgelt.. Der TVöD setzt allerdings nur einen Rahmen, die genauen Bestimmungen zur Leistungsbezahlung (wer bekommt wann wie viel) muss jeweils vor Ort durch einvernehmliche Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geregelt werden.
10.02.2010 - Leistungsentgelt im TVöD: Jetzt Ansprüche auf Ausschüttung geltend machen
Beschäftigte bei Kommunen, in denen bisher keine Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung gemäß § 18 TVöD (VKA) zustande gekommen ist, sollten ihren Anspruch auf Ausschüttung des Leistungsentgelts für 2009 jetzt beim Arbeitgeber anmelden.
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Broschüre zur Leistungsbezahlung
Die GEW-Broschüre "Leistungsbezahlung in pädagogischen Einrichtungen" liefert eine Fülle von Informationen und Material zum Thema "Leistungsbezahlung", das unter den GEW-Mitgliedern mit viel Herzblut diskutiert wird.
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Leistungsbezahlung im TV-L wieder abgeschafft (13.03.09)