Während das eine Bundesland zur Deckung seines Bedarfs Lehrkräfte aus anderen Ländern anwerben will, versucht das andere, die selbst ausgebildeten Lehrkräfte im eigenen Land zu halten. Nicht nur Baden-Württemberg und Berlin wollen mit Zulagen oder höheren Stufenzuordnungen junge Lehrkräfte anlocken oder halten: Alle – besonders große Westländer – mischen eifrig mit – sie reden bloß nicht öffentlich darüber.
In den zur Zeit laufenden Tarifverhandlungen verteidigen die Finanzminister der Länder dies mit dem Hinweis auf die „Freiheit des Marktes“. Angesichts der Folgen, die die Marktfreiheit auf den Finanzmärkten ausgelöst hat, ist dies bemerkenswert. Im Wirtschaftsbereich wird nun nicht mehr blindlings auf die Freiheit des Marktes gesetzt, sondern es werden ordnungspolitische Maßnahmen beschlossen und – auch gegen Widerstände – durchgesetzt. Nicht so auf dem Lehrerarbeitsmarkt.
Bei genauer Betrachtung der Lage steuern die Länder im Bildungssystem – ohne dass hier ein entsprechender Vergleich gezogen werden soll – in eine durch gravierenden Lehrermangel bedingte Bildungskrise. Es ist dies allerdings nicht der erste Lehrermangel, der zu katastrophalen Zuständen in den Schulen geführt hat. Wer heute die richtigen Konsequenzen ziehen will, sollte aus den Erfahrungen der 1970er Jahre lernen. Denn auch hier gilt: Wer nicht weiß, woher er kommt, weiß auch nicht, wohin er geht.
Seit Jahren stellen die Länder nicht in ausreichendem Maße junge Lehrkräfte ein. Sowohl die Anzahl der Studien-, aber erst recht die der Referendariatsplätze reicht nicht aus, um den Bedarf in jedem Land zu decken. Was liegt dann näher, als den Mangel, den man im eigenen Bundesland zu verantworten hat, durch aggressive Werbung aus dem Personalbestand anderer Länder zu decken? Dass dort dann die Versorgungslücken größer werden, schert die politisch Verantwortlichen nicht.
Die Sicherung eines gleichwertigen Bildungsangebotes in jedem Land ist jedoch eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Bildungschancen eines Kindes dürfen nicht davon abhängen, ob es in einem reichen oder einem ärmeren Land zur Schule geht. Deshalb ist es unverzichtbar, dass die Einkommensbedingungen der Beschäftigten tariflich verbindlich und einheitlich festgelegt werden.
Die Zeitungen berichten von großen Unterschieden nicht nur zwischen Angestellten und Beamten, sondern auch mit Blick auf die Beamtenbesoldung zwischen den einzelnen Ländern. Die Beträge, die die Zeitungen nennen, sind teilweise irreführend. So werden Monatsgehälter von Ländern, die am Ende des Jahres eine Jahressonderzahlung vorsehen, mit denen verglichen, in denen eben diese durch zwölf geteilt und mit jedem Monatsgehalt ausgezahlt wird. Die Unterschiede insbesondere der Nettobezahlung zwischen Angestellten und Beamten sind es, die junge Lehrkräfte besonders aus den Ländern, die nicht verbeamten, abwandern lässt.
Unterschiedliche Einkommen: vielfältige Ursachen
Die Ursachen für die unterschiedlichen Einkommenshöhen sind vielfältig und haben sich nicht erst in jüngster Zeit entwickelt. Zum einen gibt es Beamtinnen und Beamte, zum anderen Angestellte, die die gleiche Arbeit machen und die gleiche Ausbildung haben, aber trotzdem unterschiedliche Einkommen erzielen.
Vor Einführung des neuen TV-L galten für angestellte Lehrkräfte der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und seine Vergütungstabelle. Die Bruttobeträge für Angestellte lagen sogar um rund sieben Prozent über denen der entsprechenden Beamtinnen und Beamten. Diese Regelung war in den 1960er Jahren damit begründet worden, dass die Angestellten für ihre Altersversorgung Beiträge zu zahlen haben, was Beamte aufgrund des Beamtenrechts nicht mussten. In den 1990er Jahren wurde gesetzlich geregelt, dass dieser Unterschied schrittweise auf zehn Prozent aufgestockt werden sollte, da sich der Arbeitnehmeranteil für die Rente inzwischen ebenfalls erhöht hatte (diese Regelung ist jedoch wegen einer anderen gesetzlichen Versorgungskürzung vorübergehend außer Kraft gesetzt).
So entwickelten sich in diesen Jahren – überwiegend aufgrund gesetzlicher Maßnahmen – die Nettoeinkommen von Beamten und Angestellten auseinander – zu Ungunsten der Angestellten.
Diese Entwicklung verschärfte sich mit Einführung des TV-L. Das neue System führte durch den Verzicht auf das Senioritätsprinzip in Berufen mit langjährigen, insbesondere akademischen Ausbildungen zu dramatischen Einkommensverlusten. Durch die neuen Entgelttabellen sanken die Einkommen der Neueingestellten um zirka 25 bis 27 Prozent und liegen nun auch in den Bruttobeträgen unter denen vergleichbarer Beamtinnen und Beamter. Die Hauptgruppe, die von dieser Absenkung betroffen ist, sind Lehrkräfte. Diese sind gleichzeitig auch die größte Berufsgruppe im öffentlichen Dienst der Länder. Die Ausbildung der Lehrkräfte gehört inzwischen zu einer der längsten: Fünf Jahre Hochschule und bis zu zwei Jahre Referendariat ist in der Regel die Mindestdauer. In der Einkommensstruktur ist diese lange Ausbildungsdauer nicht berücksichtigt worden.
Ein weiterer Unterschied in der Bezahlung resultiert aus der fehlenden Vereinheitlichung und Anerkennung der Lehrerausbildungen in den 16 Bundesländern. 1971 hatte der Bundestag einen Beschluss gefasst, der die Kultusminister der Länder verpflichten sollte, die Lehrerausbildung zu vereinheitlichen, damit ein einheitliches Besoldungsrecht und in dessen Folge ein einheitliches Vergütungsrecht geschaffen werden könnte. Bis heute haben die Kultusminister diesen Auftrag nicht erledigt.
Im Gegenteil. Mit der vom Land Berlin 2003 ins Rollen gebrachten Föderalismusreform I wurde der Grundstein für weitere Differenzierungen und Länderegoismen gelegt. 2006 wurde die Reform gegen alle Warnungen vor den Folgen insbesondere für die Bezahlung der Lehrkräfte beschlossen. Alle Länder nutzten die neu gewonnene Freiheit umgehend, um die Tarifsteigerung, die für 2008 in Höhe von ca. drei Prozent für die Tarifbeschäftigten vereinbart worden war, in teilweise lächerlicher Differenzierung auf die Beamtinnen und Beamten der Länder zu übertragen.
SPD-Ministerpräsident Kurt Beck gewährte den rheinland-pfälzischen Beamten nur zweimal ein halbes Prozent. In den anderen Ländern waren es 2,9 oder drei Prozent, die in einem oder in zwei Schritten gezahlt wurden, zu von Land zu Land unterschiedlichen Zeitpunkten. Hinzu kommt, dass die Länder eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) in unterschiedlicher Höhe zahlen - Länder wie Bremen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben diese ganz gestrichen. Berlin hielt seit 2003 seine Linie: Die Einkommen blieben unter einer rot-roten Landesregierung eingefroren.
Werbeprämien mit Pferdefuß
Die Abwerbemethoden sind einfach: Es wird mehr Geld geboten. Baden-Württemberg legt z. B. bis zu 800 Euro drauf, um ausgebildete Lehrkräfte für Metallberufe anzulocken. Andere Länder stellen Seiteneinsteiger in höheren Stufen ein.
Diese Zulagen sollen den Eingestellten aber nicht dauerhaft als Aufschlag gezahlt werden, sondern mit künftigen Steigerungen verrechnet werden. Das zeigt: Das Interesse der öffentlichen Arbeitgeber ist nicht auf eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Einkommenssituation für alle gerichtet, sondern darauf, durch immer mehr Differenzierungen die Individualisierung und Entsolidarisierung weiter voran zu treiben.
Es ist naiv anzunehmen, die Lehrkräfte würden nicht realisieren, dass ihnen nur eine Werbeprämie, aber keine dauerhafte Verbesserung ihrer Einkommenssituation angeboten wird – und sich flugs nach einem günstigeren Wechselkurs umtun. Auch wenn Berlin nun alle angestellten Lehrkräfte nach Stufe 5 bezahlt – alle werden schnell merken, dass danach nichts mehr kommt.
Beschäftigte müssen sich wehren
Dagegen müssen sich die Beschäftigten mit ihrer Gewerkschaft wehren. Ziel ist, die Einkommensunterschiede zwischen den Statusgruppen genauso wie die zwischen den Ländern abzubauen. Dazu bedarf es einer neuen, verbesserten Entgeltordnung für Lehrkräfte, die der gewachsenen Anforderung und Verantwortung der Berufes gerecht wird.
Heute entwickeln sich die Einkommensunterschiede in Mangelfächern. Dazu gehören zur Zeit Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – die sogenannten MINT-Fächer, aber auch neue Fremdsprachen, Latein und Religion. In Kürze werden jedoch alle Fächer Mangelfächer sein, da dem Einstellungsbedarf der kommenden Jahre nicht genügend ausgebildete Lehrkräfte gegenüber stehen. 100 ausscheidenden stehen laut OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick“ nur 60 ausgebildete junge Lehrkräfte gegenüber.
Eine Verschärfung der Einkommensunterschiede mag kurzfristig dazu führen, dass reiche Länder sich auf Kosten der ärmeren mit ausreichend Lehrkräften versorgen können. Mittel- und langfristig kann und darf dies aber keine Lösung der hausgemachten Probleme sein. Wenn die Einkommensbedingungen nicht durch tarifliche Regelungen sowie einheitliche Besoldungssätze für alle verbessert werden, entscheiden sich junge Menschen nicht für den Lehrerberuf.
Ilse Schaad, Leiterin des GEW-Arbeitsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik