Für Lehrkräfte wurden im / TVÜ-L gesonderte Regeln zur / Überleitung vereinbart. Dies liegt u.a. an der bislang niedrigeren / allgemeinen Zulage für Lehrkräfte (/ Entgelttabelle Lehrkräfte) und der Unterscheidung in / Erfüller und Nichterfüller (/ Zuordnungstabelle/ / Lehrkräfte). Weitere Besonderheiten betreffen Kolleginnen und Kollegen mit / DDR-Lehrbefähigung.
Auch im / TV-L sind besondere Regelungen für Lehrkräfte enthalten, darunter zu / Urlaub und / Altersgrenze. Die Eingruppierung der Lehrkräfte ist bislang nicht tariflich geregelt (/ Lehrerrichtlinien).
Für Lehrkräfte, die bei Kommunen oder beim Bund beschäftigt sind, gelten die Regeln des / TVöD.