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Lehrkräfte

Für Lehrkräfte wurden im TVÜ-L gesonderte Regeln zur Überleitung vereinbart. Dies liegt u.a. an der bislang niedrigeren allgemeinen Zulage für Lehrkräfte (Entgelttabelle Lehrkräfte) und der Unterscheidung in Erfüller und Nichterfüller (Zuordnungstabelle/  Lehrkräfte). Weitere Besonderheiten betreffen Kolleginnen und Kollegen mit DDR-Lehrbefähigung.

Auch im TV-L sind besondere Regelungen für Lehrkräfte enthalten, darunter zu Urlaub und Altersgrenze. Die Eingruppierung der Lehrkräfte ist bislang nicht tariflich geregelt (Lehrerrichtlinien).

Für Lehrkräfte, die bei Kommunen oder beim Bund beschäftigt sind, gelten die Regeln des TVöD.


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