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Lehrerrichtlinien

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Nach welcher Vergütungsgruppe Lehrkräfte vergütet werden, ergibt sich nicht aus dem Tarifvertrag. Im Westen ist die Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Um ein weitgehend einheitliches Handeln der Arbeitgeber zu gewährleisten, hat die TdL Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte (Lehrerichtlinien) erarbeitet, auf deren Grundlage die Arbeitsverträge abgeschlossen werden. In den Arbeitsverträgen werden die Richtlinien vielfach „dynamisch“ in Bezug genommen. Das heißt, dass auch einseitige, durch die TdL vorgenommene Änderungen der Lehrerichtlinien unmittelbar für die einzelnen Lehrkräfte wirksam wurden.

Auch im Osten gibt es noch Richtlinien zur Eingruppierung. Sie ergänzen die Eingruppierungsregelungen im jeweiligen Besoldungsrecht. Künftig soll die Eingruppierung von Lehrkräften tarifiert werden, wozu die Verhandlungen hierzu im Rahmen der Verhandlungen zur Entgeltordnung geführt werden.


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