Lehrerexemplar

Dienstherr oder Lehrkraft, wer muss bei Schulbüchern das Lehrerexemplar bezahlen? Interessante Gerichtsurteile.
 

19.03.2008  -  Rheinland-Pfalz: Eigeninitiative unerwünscht

Das Land Rheinland-Pfalz muss als Dienstherr seinen Lehrkräften die für den Unterricht benötigten Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen. Wenn allerdings ein Schulbuch ohne vorherige Erlaubnis gekauft wurde, kann nachträglich die Erstattung des Kaufpreises nicht verlangt werden, entschied nun das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.  / mehr...


22.08.2006  -  NRW: Wer zahlt das Lehrerexemplar?

Lehrer dürfen nicht verpflichtet werden, die für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster durch Eilbeschluss vom 16. August 2006 entschieden.  / mehr...

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