Die langjährige Forderung der GEW, die Lehrerarbeitszeit tarifvertraglich zu regeln, konnte leider in den Verhandlungen zum TV-L nicht durchgesetzt werden. Die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer wird weiterhin durch / beamtenrechtliche Verweisung geregelt. In der Regel ist sie über die jeweiligen Pflichtstundenregelungen der Länder festgelegt. (/ Mehrarbeit)
Es bleibt weiterhin Aufgabe der GEW, in späteren Tarifverhandlungen die Arbeitszeit auch der Lehrkräfte der Willkür von einseitigen Arbeitgeberentscheidungen zu entziehen.