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Lehrerarbeitszeit

Die langjährige Forderung der GEW, die Lehrerarbeitszeit tarifvertraglich zu regeln, konnte leider in den Verhandlungen zum TV-L nicht durchgesetzt werden. Die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer wird weiterhin durch beamtenrechtliche Verweisung geregelt. In der Regel ist sie über die jeweiligen Pflichtstundenregelungen der Länder festgelegt. (Mehrarbeit)

Es bleibt weiterhin Aufgabe der GEW, in späteren Tarifverhandlungen die Arbeitszeit auch der Lehrkräfte der Willkür von einseitigen Arbeitgeberentscheidungen zu entziehen.


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