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/ Jahrgang 2009
/ 10/2009
Leg0: KellerEgal, ob es um die Milliarden aus der Exzellenzinitiative, um Drittmittel oder Rankings geht: Was an Hochschulen zählt, sind Erfolge in der Forschung. Sie haben der Lehre den Rang abgelaufen. Doch keine Hochschule wäre eine, wenn sie keine Studierenden ausbildete – letztlich ist es die Lehre, die ihr Rückgrat ausmacht. Und es sind die Lehrenden, die trotz Unterfinanzierung, Studienplatzmangel und Bologna-Reform ihr Bestes für immer mehr Studierende geben: Hochschullehrerinnen und -lehrer, wissenschaftlich Beschäftigte und: die so genannten „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“.
Über 7.000 Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind bundesweit an den Universitäten und Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen tätig. An vielen Fakultäten und Fachbereichen bräche der Lehrbetrieb ohne sie zusammen. Als Studienräte und Studiendirektoren im Hochschuldienst, Fach- und technische Lehrkräfte sowie Lektoren lehren sie bis zu 28 Wochenstunden. Zum Vergleich: Professorinnen und Professoren an Unis haben eine Lehrverpflichtung von acht oder neun, an Fachhochschulen in der Regel von 18 Stunden.
„Die Lehre in den Mittelpunkt“ lautet das Motto der GEW-Qualitätsoffensive für gute Hochschullehre (vgl. E&W 10/2008). Die Lehrkräfte an Hochschulen stehen jetzt – mit ihren Kolleginnen und Kollegen an den Schulen – im Mittelpunkt der Tarifverhandlungen für eine L-EGO. Diese soll die
einseitig von den Ländern erlassenen „Lehrer-Richtlinien“ ersetzen. Außerdem sollen endlich auch die Lehrkräfte an den Kunst- und Musikhochschulen in den Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder (TV-L) einbezogen werden.
Noch ist offen, wie viele Lehrende an den Hochschulen in den Geltungsbereich der L-EGO fallen, für welche die GEW die Verhandlungsführung hat: alle Beschäftigten, die lehren – so die Forderung der GEW –, oder nur die überwiegend in der Lehre tätigen Lehrkräfte für besondere Aufgaben? So oder so – was die Bildungsgewerkschaft für die Lehrkräfte aushandelt, hat für alle anderen in Forschung und Lehre Beschäftigten an den Hochschulen große Bedeutung: Hinter das für die Lehrkräfte erreichte Niveau können die Tarifpartner in der allgemeinen Entgeltordnung nur schwer zurück.
Dabei gilt für die GEW: Wer einen Hochschulabschluss hat, der zur Promotion befähigt, muss in Entgeltgruppe (EG) 13 eingruppiert werden, und zwar an Fachhochschulen ebenso wie an Universitäten. Für Promovierte oder erfahrene Lehrende fordert die GEW die EG 14, bei besonderer Qualifikation oder Verantwortung die EG 15.
Die Verhandlungen gehen die wissenschaftlich Beschäftigten ebenso an wie die Kolleginnen und Kollegen in der Schule. Für den Bereich Hochschule und Forschung gilt: besser gleich einmischen in die Tarifauseinandersetzungen um die Entgeltordnung, als hinterher in die Röhre schauen.
Andreas Keller,
Leiter des Organisationsbereichs Hochschule und Forschung