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LandeshochschulgesLinks zu den aktuellen Gesetzestexten finden sich auf der entsprechenden Seite unter „Hochschulrecht“ (siehe rechts unter Links). Nachstehend eine Übersicht über die Landeshochschulgesetze und die direkt auf die Promotion bezogenen Paragraphen darin:
Was die Änderungen oder Nicht-Änderungen aus Promovierendensicht bedeuten hat Johannes Moes von der GEW-Projektgruppe DoktorandInnen im November 2003 im Auftrag der Max-Träger-Stiftung und der GEW in einer Synopse zum Stand der Promotionsreform in der Landesgesetzgebung zusammengestellt.
In den Bundesländern, in denen neue Landeshochschulgesetze auf den Weg gebracht oder verabschiedet wurden, gab es einige Stellungnahmen von Gewerkschaftsseite, die unter „Publikationen“ zu finden sind (Link siehe rechts).
Um deutlich zu machen, wie Ihr Euch in den Gesetzgebungsprozess einbringen könnt, hier in Kürze der übliche Weg bei der Gesetzgebung: In der Regel erarbeiten zunächst Beamte aus dem zuständigen Ministerium einen ersten Entwurf ("Referentenentwurf"), der entweder der Öffentlichkeit oder auch nur einem ausgewählten Personenkreis zur Stellungnahme vorgelegt wird. Hier besteht dann evtl. erstmals die Gelegenheit, sich zu Wort zu melden. Unter Einbeziehung der eingegangen Meinungsäußerungen wird der erste Entwurf überarbeitet, und es entsteht eine Kabinettsvorlage, also ein Entwurf zur Beschlussfassung in der jeweiligen Regierung. Diese bringt selbigen als Antrag in das Parlament ein. Natürlich können auch die Parlamentsfraktionen selbst Gesetzesentwürfe ins Parlament einbringen. Dieser Weg wird von den Oppositionsfraktionen auch genutzt, aber relativ selten von den die Regierung tragenden Abgeordneten. Im Parlament wird die Vorlage nach einer ersten Lesung in einen oder mehrere Ausschüsse zur Beratung verwiesen. Dort erfolgt die entscheidende parlamentarische Gesetzgebungstätigkeit, und spätestens hier muss man sich zu Wort melden, wenn man die Chance nutzen will, Gehör zu finden. Oftmals führen die Ausschüsse zu wichtigen Gesetzesvorhaben eine öffentliche Anhörung durch, zu der Vertreter/innen verschiedener Bereiche (u.a. oftmals der Gewerkschaften) ihre Stellungnahmen abgeben dürfen. Die Ausschüsse erarbeiten dann eine Beschlussempfehlung für das Plenum des Parlaments. Da die proportionale Zusammensetzung der Ausschüsse im Allgemeinen der des Parlaments entspricht, folgt das Plenum sehr oft (zumindest im Kern) dem Votum des Ausschusses.
Bei den anstehenden Novellierungen wird es dann natürlich um die Umsetzung von Bestimmungen der neueren noch zu beschließenden HRG-Änderungen gehen. Aus Promovierenden-Sicht werden besonders interessante Themen z. B.
Darüber hinaus dürften aber auch Fragen wie
in vielen Bundesländern eine wichtige Rolle spielen.
Eine Wortmeldung ist zu allem Zeitpunkten des Gesetzgebungsverfahrens möglich, im Allgemeinen gilt aber: je früher, desto eher besteht eine Erfolgschance. Ihr könnt Euch natürlich als Einzelpersonen zu Wort melden, besser ist es aber, dies gemeinsam mit anderen zu tun. Die GEW bietet hier eine Plattform. Ansprechpartner/innen dafür in den Bundesländern und an den Hochschulen findet Ihr in den GEW-Landesverbänden.