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/ Jahrgang 2010
/ 07-08/2010
LehrerbenachteiligungDiese lassen sich in drei Überschriften zusammenfassen:
1. Alle Lehrkräfte müssen einen Master haben.
2. Alle Master kommen in den höheren Dienst, Eingangsamt A 13.
3. Eine Ausnahme gilt für die Lehrkräfte.
Auf den ersten Blick scheint sich das Laufbahnrecht der Länder auseinander zu entwickeln: Neben der traditionellen Einteilung in einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst, die außer dem Bund nur noch das Saarland beibehält, gibt es Modelle mit einer Laufbahn (Bayern, Rheinland-Pfalz), zwei Laufbahngruppen („Nordländermodell“) und drei Laufbahngruppen (Baden-Württemberg – hier fällt der einfache Dienst ersatzlos weg). Faktisch bleiben durch die Schaffung verschiedener „Einstiegsämter“ innerhalb der Laufbahn(gruppen) aber die alten Hierarchien weitgehend unangetastet.
Im Zuge der Reformen werden auch die „Bologna-Abschlüsse“ Bachelor und Master (BA, MA) in das Beamtenrecht integriert. Dabei werden akkreditierte Masterabschlüsse dem Uni-Diplom oder ersten Staatsexamen gleichgestellt und führen in den höheren Dienst, Einstiegsamt A13. Die Ausnahmen von dieser Regel für Lehrkräfte sind überall ersichtlich, ganz deutlich in Bayern. Dort steht in Art. 23 des Besoldungsgesetzes: „Für Grund- und Hauptschullehrer und Grund- und Hauptschullehrerinnen gilt abweichend die Besoldungsgruppe A12“.
Lehrer bleiben benachteiligt
Während des Gesetzgebungsverfahrens beantragte die SPD (wie Grüne und Freie Wähler) erfolglos, diese Ausnahmebestimmung zu streichen. Schade, dass sozialdemokratisches Denken – wie das Beamtenrecht – an Landesgrenzen Halt macht: Nach Paragraf 1a Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz sind nicht nur Grund- und Hauptschullehrkräfte, sondern auch die Kollegen an Real- und Förderschulen per Abweichung von der Regel dem gehobenen Dienst zugeordnet.
Auch die norddeutschen Bundesländer, die auf zwei Laufbahnen umstellen, nutzen die Definition verschiedener „Einstiegsämter“ dazu, die Schlechterstellung der Grund- und Hauptschullehrkräfte zu zementieren. Besonders geschickt ist Niedersachsen mit Finanzminister Harmut Möllring (CDU), zugleich Chef der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL): Hier wurden gleich noch die Realschullehrer von heute A13 nach A12 abgestuft. Das trifft nicht nur neue Kollegen, sondern mit der Zeit auch die, die bereits im Dienst sind.
Dass Beamte und Angestellte in einem Boot sitzen, machte die Landesregierung Sachsen-Anhalts deutlich. Hier hatten GEW und DGB gefordert, Lehrkräfte an allen Schularten gleich zu besolden. Das wies die Regierung aus Kostengründen zurück – mit dem Hinweis, dass dies auch die angestellten Lehrkräfte (in Sachsen-Anhalt die Mehrheit) betreffen würde, da die Arbeitgeber in ihren Richtlinien auf das Beamtenrecht verweisen. Im Ergebnis ist es gleich: Die Arbeitgeber gestalten beide Bereiche alleine. Noch!
GEW-Vorstoß abgelehnt
Kein Wunder also, dass die Arbeitgebervertreter in den Verhandlungen zur Länderentgeltordnung (L-ego) für Lehrkräfte die Forderung der GEW, im Tarifrecht alle Master-Abschlüsse gleich zu behandeln, so vehement ablehnen. Hier drehen sie die Argumentation einfach um: Das hätte dann ja Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamten.
Übertrüge man das Diskriminierungssystem des Lehrerbereiches auf andere Berufsgruppen, müsste man die Ärztin in der Kinderheilkunde schlechter bezahlen als den Arzt in der Urologie. Oder bei der Besoldung von Richtern danach unterschieden, ob sie über Jugendliche oder Erwachsene urteilen. Wie Lehrkräfte haben diese jeweils eine gleichwertige Ausbildung und üben – allseits anerkannt – eine gleichwertige – wenn auch nicht gleiche – Tätigkeit aus.
Relikt
Die Differenzierung bei Lehrkräften ist ein Relikt aus Zeiten, als man Volksschullehrer mit einer Schmalspurausbildung abspeiste, während die kleine Gruppe der Gymnasiasten von akademisch ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet wurde. Zum Glück haben sich diese Zeiten geändert. Nur bei der Bezahlung wollen die Arbeitgeber den letzten Schritt nicht tun, weil es (angeblich) zu viel kostet. Die entscheidende Frage ist: Wie lange lassen sich die Lehrerinnen und Lehrer das noch bieten?
Gesa Bruno-Latocha,
Referentin im GEW-Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik
Ilse Schaad,
Leiterin GEW-Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik