„Zwei Aufgaben soll das neue Besoldungsgesetz ...erfüllen: Es soll die Besoldung der Beamten an die allgemeine hinter der Verteuerung der Lebenshaltungskosten herhinkende Einkommensentwicklung angleichen und einen Rückstand aufholen, der inzwischen mehr als 13 Prozent beträgt; es soll ferner einen Prozess zum Stillstand bringen, der mehr und mehr zu einem großen Ärgernis geworden ist, dass sich nämlich das Besoldungsgefüge in Bund und Ländern auseinander entwickelt hat und die Einheit der Besoldung zerstört wurde.“
Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den Ländern hatte sich seit Mitte der 50er Jahren vorwiegend aus Gründen des Arbeitskräftemangels stark auseinander entwickelt. Zulagenregelungen und Besoldungszwischenstufen waren an der Tagesordnung. Für Richter wurde eine Besoldungsordnung R eingefügt, in der GEW wurde die Forderung nach einer Bundesbesoldungsordnung L (für Lehrkräfte) beschlossen.
Rückschritt
Damals war der Lehrermangel in allen Bundesländern so dramatisch, dass länderspezifische Sonderregelungen zur Bezahlung von Lehrkräften die einzige Chance waren, die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften sicherzustellen. Mit der Ergänzung des Grundgesetzes um Artikel 74a war dem Bund im Interesse der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse das Recht zugewiesen worden, die grundsätzlichen beamten- und versorgungsrechtlichen Regelungen für alle Beamtinnen von Bund und Ländern zu treffen.
Die Vereinheitlichung von Besoldung und Versorgung soll nach dem Willen der großen Koalition nun wieder rückgängig gemacht werden - wider besseres Wissen und wider jede Vernunft. Die Gier des öffentlichen Arbeitgebers – gleichzeitig Gesetzgeber - macht ihn blind vor den mittel- und langfristigen Folgen dieses Rückfalls in eine bereits überwunden geglaubte Kleinstaaterei. Offensichtlich schreckt auch der dafür notwendige Bürokratie- und Behördenaufbau die 16 Bundesländer, die ansonsten über ihre verzweifelte Finanzlage jammern, nicht. Landesversorgungsbehörden, Ämter zur Ordnung der Landeslaufbahnen müssen entstehen, entsprechende Gesetze müssen in den Ländern entwickelt werden. Bürokratieabbau à la Große Koalition.
Kürzungspotenziale
Das Motiv der Länder, die die Rückführung des Grundgesetzes in den Zustand der 60er Jahre forcieren, ist klar: Sie wollen ihre Gesetzgebungskompetenz nutzen, um im Bereich der Beamtinnen und Beamten weitere Kürzungspotenziale zu aktivieren. Bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld und im Westen auch bei der Arbeitszeit haben wir schon erlebt, wohin das führt: Erst haben die Länder ihren Beamten das Weihnachtsgeld zusammengestrichen und die Arbeitszeit verlängert. Dann haben sie die einschlägigen Tarifverträge gekündigt und schreiben allen neu Eingestellten schon mal per Arbeitsvertrag die schlechteren Regelungen vor. Zugleich fordern sie die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen auf, im Tarifbereich die Verschlechterungen der BeamtInnen zu übernehmen. Aber manch ein Landespolitiker denkt schon weiter: Wenn das so einfach geht, warum soll ich überhaupt noch einen Tarifvertrag aushandeln, denken sich die Hardliner unter den Arbeitgebern.
Damit sitzen dann Beamtinnen und Angestellte in einem Boot. Die Föderalisierung des Beamtenrechts und die Zersplitterung der Tariflandschaft im öffentlichen Dienst sind nur zwei Seiten der selben Medaille. Es geht darum, die Regelung der Arbeitsbeziehungen im öffentlichen Dienst (und nicht nur dort) ganz den Bedürfnissen der Arbeitgeber unterzuordnen. Nicht mehr ein fairer Interessenausgleich ist das Ziel, sondern Bezahlung nach Kassenlage – und die Kassenlage definieren die Arbeitgeber ebenfalls alleine!
Das dies alles der helle Wahnsinn ist, hat sich auch in einigen Bundesländern herumgesprochen. Einzige Begründung für das Beharren ist, dass man sich eben bereits geeinigt habe und das Gesamtprojekt nicht zum Scheitern bringen dürfe. Wenige haben den Mut, gravierende Fehlentwicklungen offen anzuprangern. In den Beratungen der Länder-Ministerpräsidenten vergangenen November haben lediglich Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz einen Vorbehalt angemeldet, da sie bei einer Föderalisierung der Besoldung Nachteile für die kleinen, finanzschwächeren Länder befürchten.
Im September 2004 veröffentlichte die OECD ihre vielbeachtete „Lehrerbildungsstudie“. Darin äußern die internationalen Experten Unverständnis über die Fragmentierung des deutschen Lehrerarbeitsmarktes nach Bundesländern und Schulformen und fordern mehr Mobilität und Durchlässigkeit. Der Blick von außen benannte mit erfrischender Klarheit die absurden Zustände, an die wir uns in Jahrzehnten gewöhnt haben. Die dringend notwendige Reform des bundesdeutschen Föderalismus hätte Gelegenheit geboten, die Auswüchse der Kleinstaaterei zu beenden. Statt dessen wurden wider jegliche Vernunft auch noch die in den 70er Jahren aus gutem Grund vereinheitlichten Bestandteile des Beamtenrechts preisgegeben.
Arbeits- und Sozialrecht sollen nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin in der Kompetenz des Bundes bleiben. Beamtenrecht ist das Arbeits- und Sozialrecht derjenigen, die für den Staat hoheitlich tätig werden. Unter keinem Aspekt ist der Abschied von einem bundeseinheitlichen Dienstrecht für alle Beamtinnen und Beamten akzeptabel. Die Länder wären gut beraten über den Tag hinaus zu denken und den Rückfall in mittelalterliche Kleinstaaterei zu beenden.
Ilse Schaad / Gesa Bruno-Latocha