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01.08.2007

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

Die Kinderkommission des Bundestages hat eine Änderung des Grundgesetzes gefordert, um die Rechte von Kindern zu stärker. Die notwendige parlamentarische Zweidrittelmehrheit ist aber noch nicht gesichert. Die GEW unterstützt das Vorhaben mit Nachdruck.

Die scheidende Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages, Marlene Rupprecht (SPD), hat anlässlich der turnusmäßigen Übergabe des Amtes an ihre Nachfolgerin Miriam Gruß (FDP) noch einmal die Forderung der // Kinderkommission bekräftigt, durch eine Grundgesetzänderung die Rechte der Kinder zu stärken.

In Artikel 6 des Grundgesetzes soll folgender Passus eingefügt werden:

„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“

Nach der Sommerpause soll versucht werden, einen entsprechenden Gruppenantrag zu formulieren. Die Erfolgsaussichten für die notwendige Zweidrittelmehrheit sind aber noch offen, da es Widerstand in Teilen der CDU/CSU-Fraktion gibt. Dort fürchtet man eine Einschränkung des Elternrechts, wenn nicht nur die Rechte der Eltern sondern auch die der Kinder explizit im Grundgesetz benannt werden.

Die volle Unterstützung des Antrags haben die Faktionen der SPD, der FDP, der GRÜNEN und der LINKSPARTEI signalisiert. Ursula von der Leyen, die das inhaltlich zuständige // Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) leitet, hatte letztes Jahr laut einem Bericht der Presseagentur ddp nach dem furchtbaren Tod des kleinen Kevin in Bremen ebenfalls die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gefordert. Bundeskanzlerin // Angela Merkel (CDU) hatte Ende August 2006 nach einer Anregung von Altbundespräsident Roman Herzog zugesagt, eine mögliche Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu prüfen.

Unterstützt wird die Forderung von vielen gesellschaftlichen Organisationen: z.B. von dem // Aktionsbündnis Kinderrechte, in dem sich UNI-CEF, Deutscher Kinderschutzbund und Deutsches Kinderhilfswerk zusammengeschlossen haben oder von der // National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, einem Zusammenschluss aus ca. 100 Organisationen. Die GEW ist Mitglied der National Coalition.

Die Auseinandersetzung um Kinderrechte hat eine lange // Geschichte, die bis in die zwanziger Jahre des vorigen Jahrhunderts reicht. Mit dem "// Übereinkommen über die Rechte des Kindes", in deutscher Übersetzung kurz "// UN-Kinderrechtskonvention" genannt, hat sich die Staatengemeinschaft schließlich nach vielen Vorarbeiten das weltweit am meisten akzeptierte und ratifizierte Menschenrechtsinstrument geschaffen. Das Übereineinkommen wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Es ist inzwi-schen von allen Staaten der Welt - außer von den USA und Somalia – ratifiziert worden.

Deutschland hat die Konvention am 05. April 1992 ratifiziert, die Ratifizierung jedoch mit einem Vorbehalt versehen, der sich auf un-ehelich geborene Kinder, jugendliche Straftäter und das Ausländer-recht bezieht. An dem // Vorbehalt, dass im Falle illegaler Einreise nach Deutschland der Status als Kind mit 16 Jahren erlischt (und nicht mit 18) wird bis heute festgehalten.
 
Mit Ratifizierung der Konvention haben sich die Länder verpflichtet, ihre innerstaatliche Rechtsprechung an die Normen der Konvention anzupassen und für die Bekanntmachung der Kinderrechte zu sorgen. Deutschland hat dazu einige Schritte unternommen, die in regelmäßigen 5-Jahresabständen in sog. Staatenberichten der UN-Kommission berichtet werden. Auch auf den zweiten //  (2004) hat die UN-Kommission in ihren // abschließenden Bemerkungen überwiegend mit Kritik reagiert. Sie hat unter anderem erneut verlangt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, die Ländergesetzgebungen anzugleichen und mehr für die öffentliche Verbreitung der Kinderrechte zu tun. Die Bundesregierung hat eine Broschüre für Kinder herausgegeben, in der die Kinderrechte leicht verständlich erklärt werden. Die Broschüre ist über das BMFSFJ kostenlos zu beziehen.

Auf die Kritik des UN-Ausschusses hat die damalige Bundesregierung mit einem // Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010“ reagiert, den die jetzige Bundesregierung laut Koalitionsvereinbarung mit allen Zielen übernommen hat. Darin wird ebenfalls das Thema Kinderrechte ins Grundgesetz angesprochen.

Alles in allem: Es ist höchste Zeit, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Marianne Demmer

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