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17.01.2006

Kindergeld

Bislang wurden Eltern vom Staat mit dem Kindergeld unterstützt. Familien mit „Kindern in Schule und Ausbildung“ erhielten diese Beihilfe bis zum 27. Lebensjahr ihrer in der Ausbildung befindlichen Kinder. Nun plant die Bundesregierung, diese „staatlichen Hilfen für Familien“ zu verkürzen und das Kindergeld künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr der Kinder zu gewähren. Mit dem Kindergeldanspruch entfallen jedoch automatisch noch weitere Leistungen, wie z. B. Waisenrenten oder Kindergeldzuschläge beim Gehalt.

Begleitfolgen

Die meisten Leistungen, die für Kinder und Jugendliche gewährt werden, knüpfen formal-rechtlich an den Kindergeldanspruch an. All diese Leistungen fallen mit dem Ende der Kindergeldberechtigung weg:

  • der Anspruch auf Waisenrente und Halbwaisenrente in der Beamtenversorgung und anderen Versorgungssystemen (z. B. Betriebsrenten),
  • der Anspruch auf Steuerklasse II bei Alleinerziehenden,
  • der Anspruch auf „Kindergeldzulagen“ im Besoldungsrecht und im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes,
  • der Anspruch auf Beihilfe bei Beamtinnen und Beamten fällt für die Kinder ganz weg, für weitere Familienmitglieder kann er sich vermindern.

Da die betroffenen Studierenden sich im Vertrauen auf ihre Beihilfeberechtigung i. d. R. von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben befreien lassen, müssen sie jetzt den vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung bezahlen.

Prekäre Situation in der Schlussphase des Studiums

Die geplante Verkürzung der Förderzeiten verschärft also die ohnehin prekäre Situation vieler Studierender gerade in der Abschlussphase des Studiums und belastet die Eltern zusätzlich. Die GEW kritisiert das Regierungsvorhaben, denn vielen Studentinnen und Studenten wird es zunehmend erschwert, ihr Studium vor ihrem 25. Geburtstag abzuschließen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Studienzeiten werden länger, nicht zuletzt wegen Verzögerungen und Ausfallzeiten während des Studiums oder wegen übervoller und deshalb nicht belegbarer Seminare. Viele junge Menschen überbrücken den Start ins gewünschte Studienfach mit einer Lehre oder einem Auslandspraktikum, für andere wiederum verzögert sich der Studienstart durch Zivil- oder Militärdienst.

Aufruf zum Protest

Möglichst viele betroffene Studierende und Eltern sollten Briefe an ihre Bundestagsabgeordneten und Landesregierungen schreiben. Zeigen Sie auf, in welche finanziellen Schwierigkeiten Sie durch die Entscheidung kommen würden, und dass das nicht daran liegt, dass Sie – oder ihre Kinder – „Bummelstudenten“ sind. Schließlich braucht die Gesetzesänderung in Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit.

Bitte schicken Sie uns eine Kopie Ihres Schreibens:

GEW-Hauptvorstand, z. Hd. Gabi Herzog, Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt/Main.

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