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01.09.2006

Keine zusätzlichen GEZ-Gebühren für Lehrer

Lehrerinnen und Lehrer müssen auch nach Inkrafttreten des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrags keine zusätzlichen GEZ-Gebühren bezahlen, auch wenn sie den häuslichen Privat-PC für die Unterrichtsvorbereitung nutzen.

Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der am 1. Januar 2007 volle Geltung erlangt, werden auch PCs als Radio- und Fernsehempfangsgeräte eingestuft, für die Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen. Zweitgeräte sind nach wie vor kostenlos. Allerdings heißt es, die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gelte nicht „in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden“.

Grundsätzlich galt die Gebührenpflicht für gewerbliche Radios und Fernseher auch früher schon. Die neue Formulierung „zu anderen als privaten Zwecken“, ersetzt nun die alte Formulierung „zu gewerblichen Zwecken oder zu einer anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit“. Das führte zu dem Missverständnis, alle Lehrerinnen und Lehrer, die einen PC in ihrem häuslichen Arbeitszimmer stehen haben, müssten künftig für dieses „Zweitgerät“ zahlen.

Nach Auskunft der GEZ war mit der Neuformulierung aber keine Rechtsänderung, sondern lediglich eine „Klarstellung“ beabsichtigt:

„Die bisherige Rechtslage wird also lediglich bestätigt und verdeutlicht, dass nur die Nutzung des Raumes zu gewerblichen Zwecken bzw. im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu einer gesonderten Gebührenpflicht für die Geräte führen sollte. Lehrer üben weder ein Gewerbe noch eine selbstständige Erwerbstätigkeit aus. Damit bleibt letztlich der häusliche PC des Lehrers, der hin und wieder beruflich, z.B. zur Unterrichtsvorbereitung genutzt wird, gebührenfrei. Voraussetzung ist aber, dass es sich bei dem PC um ein Zweitgerät handelt.“
(E-Mail der GEZ vom 31.08.2006).

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