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01.03.2010  

Kein Anlass zum Jubeln ...

... aber ein vertretbarer Kompromiss ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die bei Bund und Kommunen Beschäftigten. Arbeitgeber und Gewerkschaften verständigten sich am 27. Februar in Potsdam auf moderate Gehaltserhöhungen und einige strukturelle Vertragselemente (Details siehe unten). Jetzt entscheiden dieMitglieder von ver.di und GEW bis Mitte März, ob die Tarifeinigung – wie von den Gremien der Gewerkschaften empfohlen – angenommen wird.

„Die Gewerkschaften haben mit der dreistufigen Gehaltserhöhung durchgesetzt, dass die Reallöhne der Beschäftigten in einer schwierigen gesellschaftlichen und finanziellen Situation stabil bleiben“, sagte GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad. Angesichts der Hartleibigkeit der Arbeitgeber, die während der ersten beiden Verhandlungsrunden nicht einmal ein Angebot vorgelegt hatten und auf eine Schlichtung setzten, sowie der Auswirkungen der Finanzkrise ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht zu unterschätzen.

Zudem machten die kommunalen Arbeitgeber immer wieder geltend, dass ihnen die Steuereinnahmen wegbrechen. Ein reales, aber hausgemachtes Problem, für das die Gewerkschaften weder verantwortlich noch der richtige Ansprechpartner sind.Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat mit ihren Steuergeschenken an Reiche, Erben und Hoteliers dafür gesorgt, dass die Einnahmen der Kommunen sinken.

Die Tarifeinigung bleibt aber – auch das muss offen gesagt werden – hinter dem zurück, was die Gewerkschaften etwa mit Blick auf die für die Binnenkonjunktur wichtige Stärkung der Kaufkraft der Beschäftigten für notwendig halten. Das Verhandlungsergebnis enthält Vereinbarungen zu allen Elementen, die die Gewerkschaften eingebracht hatten.

Beschäftigte, die seit dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden und denen nach altem Tarifvertragsrecht Aufstiege entgangen sind, erhalten eine pauschale Ausgleichszahlung. Außerdem soll die neue Entgeltordnung für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis Ende des Jahres stehen. Damit das klappt, haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf eine Prozessvereinbarung verständigt. Weiter sind Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden und zur Altersteilzeit vereinbart worden.

Bis zuletzt standen die Verhandlungen trotz der einvernehmlichen Empfehlung der Schlichter kurz vor dem Scheitern, weil sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gegen eine tarifliche Neuregelung der Altersteilzeit sperrte. Die Tarifeinigung ist deshalb auch insofern ein Erfolg, weil verhindert worden ist, dass das Arbeitgeberlager nach dem Ausscheren der Länder mit der Abspaltung der VKA weiter zersplittert.

Allerdings haben es die Gewerkschaften nicht geschafft, die Arbeitgeber von ihrem Irrweg der Leistungsbezahlung abzubringen: DasGeldvolumen, das für diese Maßnahme zur Verfügung steht, wird erhöht. „ImBildungsbereich ist die Leistungszulage sinnlos und hat bei den Beschäftigten keine Akzeptanz“, begründete Schaad die ablehnende Haltung der GEW.

Auch in dieser Frage spielte die VKA den Vorreiter. Sie machte deutlich, dass es einen Tarifabschluss nur geben wird, wenn der Topf für das Leitungsentgelt aufgestockt wird. Der Bund klinkte sich aus dieser Entwicklung aus. Er wird das Leistungsentgelt nicht erhöhen. Die Gewerkschaften setzen darauf, dass die Entscheidung des Bundes der Einstieg in den Ausstieg aus diesem Kapitel der Tarifgeschichte ist.

Direkt im Anschluss an diese Tarifrunde soll für die Lehrkräfte des Bundes, die an Bundwehrfach-, Zivildienst- und Katastrophenschutzschulen beschäftigt sind, sowie der Kommunen, die es in Bayern gibt, eine Reihe tariflicher Regelungen aus dem Länderbereich übernommen werden. Das hat die GEW durchgesetzt, obwohl sich die Arbeitgeber auch in diesem Bereich lange gesträubt hatten.

Positiv haben die Gewerkschaften aufgenommen, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits in der Pressekonferenz, in der die Einigung vorgestellt worden ist, angekündigt hat, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Ulf Rödde
Redaktionsleiter der „Erziehung undWissenschaft“

Die Einigung in Kürze

  • plus 1,2 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2010
  • plus 0,6 Prozent und 240 Euro Einmalzahlung zum 1. Januar 2011
  • plus 0,5 Prozent zum 1. August 2011
  • 250 Euro pauschale Ausgleichszahlung in 2010 für entgangene Aufstiege für Beschäftigte, die seit dem 1. Oktober 2005 eingestellt worden sind oder ihre Tätigkeit gewechselt haben
  • Prozessvereinbarung, nach der die neue Entgeltordnung für den TVöD bis Ende 2010 abgeschlossen sein soll
  • Erhöhung des Leistungsentgelts 2010, 2011, 2012 und 2013 jeweils um 0,25 Prozent des Gesamtgehaltsvolumens auf zwei Prozent in 2013; gilt nur für bei den Kommunen Beschäftigte
  • tarifliche Neuregelungen zur Altersteilzeit
  • verbindliche Übernahme von Auszubildenden mit Note „3“ und besser für mindestens zwölf Monate
  • Länderregelungen sollen für Lehrkräfte bei Bund und Kommunen übernommen werden
  • Laufzeit: 26 Monate bis zum 29. Februar 2012

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