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Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)

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Die Jahressonderzahlung wird laut Tarifvertrag (/ TVöD / / TV-L) dann voll ausgezahlt, wenn der/die Beschäftigte 12 Monate beschäftigt war. Tage ohne Entgeltanspruch werden bei der Ermittlung der zustehenden Höhe der Jahressonderzahlung nicht berücksichtigt. Daher vermindert diese sich auch nicht durch Streiktage.


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