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Jahressonderzahlung

Im TV-L gibt es kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr. Dafür gibt es eine Jahressonderzahlung. Die Höhe der Jahressonderzahlung ist als Prozentsatz der „Bemessungsgrundlage“ (Septembergehalt) definiert und sozial gestaffelt.


EGWestOst
1 bis 895 %71.5 %
9 bis 1180 %60 %
12 und 1350 %45 %
14 und 1535 %30 %

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