
Vom Jahr 2007 an gibt es eine Jahressonderzahlung, die dynamisiert und einkommensabhängig ist, wenn sie am 1. Dezember des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen. Die Jahressonderzahlung beträgt:
90 Prozent für die / Entgeltgruppen 1 bis 8,
80 Prozent für die Entgeltgruppen 9 bis 12,
60 Prozent für die Entgeltgruppen 13 bis 15.
Im Tarifgebiet Ost wird jeweils 75 Prozent hiervon gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das Durchschnittsentgelt von Juli bis September des jeweiligen Jahres.
Die Jahressonderzahlung vermindert sich für jeden Monat des Jahres, den man nicht beschäftigt ist, um ein Zwölftel. Ausgezahlt wird mit dem Novembergehalt, Teile können auch schon früher gezahlt werden.