Nachdem sich die GEW in den Jahren 1997 bis 2001 sehr intensiv mit der Einführung der neuen Steuerungsmodelle (New Public Management) in den Hochschulen auseinandergesetzt hat, sammeln GEW-KollegInnen jetzt praktische Erfahrungen in Hochschulräten und Kuratorien. Andreas Keller, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der GEW, ist Mitglied des Hochschulrats der Hochschule Fulda. Sein Vorgänger, Gerd Köhler, gehörte dem Hochschulrat der Universität Gießen und dem Hochschulbeirat der Universität Flensburg an, jetzt ist er Mitglied des Hochschulrats der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie des Kuratoriums der Universität Halle-Wittenberg. Die frühere GEW-Vorsitzende Dr. Eva-Maria Stange war Mitglied im Hochschulrat der Universität Koblenz-Landau, jetzt gehört der GEW-Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz, Klaus-Peter Hammer, diesem Gremium an. Auch in den Kuratorien der Universitäten Bielefeld und Jena war Eva-Maria Stange aktiv.
Am Beispiel der Landeshochschulgesetze von Niedersachsen und Brandenburg hat sich die GEW frühzeitig zur Neuordnung der Willensbildungs- und Entscheidungsstrukturen geäußert. Dieter Sterzel und Jochim Perels haben ihre Kritik an den etatistischen Eingriffen in die Hochschulselbstverwaltungsrechte 2003 unter dem Titel „Freiheit der Wissenschaft und Hochschulmodernisierung“ im Nomos Verlag publiziert (Schriften der Hans-Böckler-Stiftung, Bd. 52). Peter Hauck-Scholz, Jürgen Lüthje und Thomas Neie haben für die GEW beim Landesverfassungsgericht in Potsdam gutachterlich Stellung genommen. Das Gericht hat – ganz im Sinne der Gutachter – die Verfassungsbeschwerde konservativer Professoren abgelehnt und die neuen Entscheidungsstrukturen für verfassungskonform erklärt. Beide Stellungnahmen sind auf einem GEW-Werkstattgespräch im Februar 2002 in Berlin ausführlich vor- und zur Diskussion gestellt worden.
In ihrem vom Gewerkschaftstag 2009 beschlossenen wissenschaftspolitischen Programm schlägt die GEW als Alternative zu Hochschulräten, über die demokratisch nicht legitimierte Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmerinteressen übermäßig starken Einfluss auf die Hochschulentwicklung nehmen, Hochschulkuratorien vor, in denen anders als in Hochschulräten explizite Repräsentanten gesellschaftlicher Interessen (Gewerkschaften, Arbeitgeber, soziale Bewegungen, Religionsgemeinschaften usw.) plural vertreten sind. Kuratorien sollen die Hochschulen beraten und den Austausch und die Auseinandersetzung zwischen den Hochschulen und Hochschulmitgliedern einerseits und der beruflichen und gesellschaftlichen Praxis andererseits organisieren. Die Installierung der Hochschulleitung durch ein externes Aufsichtsorgan (Hochschulrat) lehnt die GEW entschieden ab.
Bundesverfassungsgericht
// Pressemitteilung 26.11.2004
Bundesverfassungsgericht
// Beschluss 26.10.2004