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Hochschulpersonalräte

Die Vertretung der Interessen der Beschäftigten an den Hochschulen gegenüber ihrer Einrichtung ist die zentrale Aufgabe der Personalräte an den Hochschulen. Die GEW fordert einen Ausbau der Rechte der Personalvertretungen – auch als Konsequenz einer größeren Autonomie der Hochschulen in Wirtschafts- und Personalangelegenheiten.

In der Regel gibt es neben den Personalräten an den Einrichtungen einen Hauptpersonalrat beim für die Hochschulen zuständigen Landesministerium. Die Rechte und Aufgaben der Personalräte sind im jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz geregelt und von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Unterschíede gibt es ebenso bei der Frage, welche Beschäftigtengruppen an den Hochschulen überhaupt in den Zuständigkeitsbereich der Personalräte fallen.

Die GEW fordert die Ausdehnung des Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze auf das gesamte Personal. Sie erarbeitet Handreichungen zur Unterstützung der Arbeit der Hochschulpersonalräte und bietet Schulungen an. In der Regel einmal jährlich findet ein Seminar auf Bundesebene statt.

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