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06.01.2012

Hochschule und Forschung: Stellenschnipsel

Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WZVG) verbessert die Lage junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht – Opposition und GEW sehen Handlungsbedarf.

Im Prinzip sind sich alle einig: Die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses ist unerträglich. Die Zahl befristeter Verträge steigt, die Laufzeit der Verträge sinkt. Ist das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz dafür verantwortlich? Ausreichend Stoff für eine Expertendiskussion Ende vergangenen Jahres im Bundestag.

Sie haben ein abgeschlossenes Studium oder sind sogar promoviert. Doch ihre berufliche Stellung ist im Gegensatz zu ihrer Qualifikation miserabel. Acht von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben befristete Verträge, von denen mehr als die Hälfte nicht einmal ein Jahr gelten. Es sei unanständig, wie mit den Beschäftigten umgegangen wird, meint GEW-Hochschulexperte Andreas Keller. „Das hat auch negative Auswirkungen auf die Qualität von Forschung und Lehre.“ Bemerkenswert dabei: Niemand hat dieser Einschätzung widersprochen. Keller war als einer von sieben Sachverständigen in den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages eingeladen. Einziger Tagesordnungspunkt: Diskussion über eine Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS), die untersucht hat, wie sich das neue WZVG auf die Situation wissenschaftlicher Mitarbeiter auswirkt.

Als das Gesetz 2007 in Kraft trat, sollte es den Hochschulen Flexibilität und den Mitarbeitern rechtliche Sicherheit bieten. Kern der Regelung: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dürfen vor und nach ihrer Promotion jeweils höchstens sechs Jahre befristet an einer Hochschule tätig sein. Allerdings gibt es zwei Möglichkeiten, befristete Verträge zu verlängern: Wenn die Beschäftigten Kinder betreuen oder wenn ihre Stellen über Drittmittel finanziert werden. Für solche Projekte dürfen die Hochschulen auch nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter, zum Beispiel Techniker, auf Zeit einstellen.

„Kettenbefristung“ ist Regel

Das Ziel, eine ausgewogene Mischung aus befristeten und unbefristeten Stellen zu schaffen, wurde aus Sicht Anke Burkhardts vom Institut für Hochschulforschung in Halle-Wittenberg eindeutig verfehlt. „Ich halte das Gesetz für überarbeitungsbedürftig“, so die Forscherin.

Tatsächlich ist die Zahl befristeter Verträge seit 2007 überproportional gestiegen. Kamen damals noch fünf befristete auf eine unbefristete Stelle, beträgt das Verhältnis heute acht zu eins. Von der Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ihrer Mitarbeiter zu verlängern, weil diese kleine Kinder erziehen, macht der HIS-Studie zufolge nicht einmal ein Prozent der Hochschulen Gebrauch. Dagegen nutzen bereits fünf bis zehn Prozent die Gelegenheit, Wissenschaftler über die vereinbarten Jahre hinaus befristet weiterzubeschäftigen, wenn deren Stellen über Drittmittel zu finanzieren sind.

In der Folge werden „Kettenbefristungen“ zur Regel, wie Manfred Scheifele, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Fraunhofer-Gesellschaft, aus der „Realität der Auftragsforschung“ berichtet. Die Fraunhofer-Institute erwirtschaften rund 70 Prozent ihres Etats aus Drittmitteln. Nach Scheifeles Angaben haben befristete Verträge bei Fraunhofer in den vergangenen fünf Jahren um 87 Prozent zugenommen. Der Betriebsratsvorsitzende macht dafür vor allem das WZVG verantwortlich. „Es bietet die gesetzlichen Freiheiten, das wirtschaftliche Risiko voll auf die Beschäftigten abzuwälzen.“ Nicht das Gesetz sei schuld, sondern der unverantwortliche Umgang damit, hält Ulrich Preis, Mitglied des Hochschulrats der Universität Köln, dagegen. Mit der Rektorin der Universität Münster, Ursula Nelles, ist er sich einig, dass vor allem die sinkende Grundfinanzierung und der Anstieg der Projektmittel Ursachen dafür seien, dass Universitäten statt fester Stellen zunehmend „Stellenschnipsel“ schafften.

Während sich das Gesetz aus Sicht der Bundesregierung bewährt hat, sieht die Opposition im Bundestag Handlungsbedarf. Grüne, SPD und Linkspartei haben Anträge eingebracht, die für befristete Verträge eine Mindestlaufzeit vorsehen. Außerdem fordern sie, dass auch Wissenschaftler das Recht haben sollten, mit den Hochschulen über Tarifverträge zu verhandeln. Fiele die Tarifsperre, sei das zwar noch keine Garantie für faire Verträge, sagt Keller: „Trotzdem sollten wir es probieren.“

Anna Lehmann,
taz-Redakteurin

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