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01.04.2007

Hartz IV wirft Schatten auf die Alma Mater

Uni-Misere: „Wie an deutschen Hochschulen für einen Euro geforscht und ohne Lohn gelehrt wird“, lautete der Titel eines Beitrages des Politmagazins „Monitor“, den die ARD am 1. März 2007 ausgestrahlt hat. Vorausgegangen waren Reportagen in regionalen und überregionalen Zeitungen (...). In der Medienöffentlichkeit erregt endlich Anstoß, was die GEW seit Jahren kritisiert.
GEW schlägt Wege aus dem akademischen Prekariat vor

Zu einem immer größeren Teil wird Forschung und Lehre an Hochschulen von nebenberuflich tätigen Wissenschaftlern geleistet, die als Lehrbeauftragte arbeiten. Die hierfür bezahlten Vergütungen liegen im Bereich des Stundenlohns ungelernter Arbeiter – allerdings je geleisteter Lehrveranstaltungsstunde: Vor- und Nachbereitungszeiten, die die Präsenzzeit im Hörsaal um ein Vielfaches übersteigen, werden nicht bezahlt. Nicht selten werden Lehraufträge unvergütet erbracht. Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren sind sogar zur unentgeltlichen Lehre verpflichtet, um ihren Status an der Universität und ihre Chancen, auf eine Professur berufen zu werden, nicht zu verlieren. Schließlich wirft Hartz IV seine Schatten auch auf die Alma Mater: Wissenschaftler kommen bisweilen als Ein-Euro-Jobber zum Einsatz – diese Misere an den Hochschulen muss beendet werden (...).

Die GEW schlägt vor:

  • Der Lehrauftrag muss wieder auf seine ursprüngliche Funktion zurückgeführt werden: Das grundständige Lehrangebot ist dort gezielt zu ergänzen, wo Experten aus der beruflichen Praxis gefragt sind. Tatsächlich werden Lehraufträge heute von vielen Hochschulen systematisch missbraucht, um Lücken in der Lehrkapazität zu schließen. Aus einer übergangsweisen Notlösung wird häufig eine billige Dauerlösung. Zum Einsatz kommen zunehmend Lehrbeauftragte, die nur noch formal nebenberuflich tätig, tatsächlich aber auf die Einkünfte aus der prekären Beschäftigung angewiesen sind. Die GEW tritt dafür ein, dass überall dort, wo Lehrbeauftragte faktisch dauerhaft Lehraufgaben wahrnehmen, reguläre Beschäftigungsverhältnisse – z. B. für Lehrkräfte für besondere Aufgaben – geschaffen werden. Der Anteil der durch Lehrbeauftragte erbrachten Lehre ist auf eine Quote von maximal 20 Prozent zu beschränken. Ein-Euro-Jobs haben in der Wissenschaft nichts zu suchen.
  • Die GEW fordert bessere Perspektiven und planbare Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Es gibt heute zu viele Wissenschaftler, die alles mit sich machen lassen (müssen). Nachwuchskräfte, die nicht auf eine Professur berufen werden, landen heute systematisch in einer Sackgasse: Auf dem außerhochschulischen Arbeitsmarkt gelten sie als überqualifiziert, in Hochschule und Forschung gibt es für sie auf Dauer keine Beschäftigungsmöglichkeiten. Ein Lehrauftrag ist für viele ein Strohhalm, an den sie sich mangels Alternativen klammern. Etliche qualifizierte Nach wuchskräfte, darunter viele Frauen, werden von diesen unsicheren Aussichten abgeschreckt und meiden den Arbeitsplatz Wissenschaft. Die GEW will daher eine Reform der Personalstruktur, die auch nichtprofessoralen Wissenschaftlern die Möglichkeit gibt, in Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf Dauer Wissenschaft als Beruf ausüben zu können.
  • Soweit der Einsatz von Lehrbeauftragten als nebenberuflich Tätigen erforderlich ist, setzt sich die GEW für Vertragsverhältnisse als freie Mitarbeiter ein, für deren Ausgestaltung Mindeststandards gelten. Für sie sind eine angemessene Bezahlung, die Vor- und Nachbereitungszeiten einschließen, eine angemessene Vertragsdauer oder die Beteiligung der Hochschulen an den Sozialversicherungsbeiträgen festzuschreiben. Lehrbeauftragte müssen Hochschulmitglieder mit dem Recht zur Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung und der Nutzung der hochschulischen Infrastruktur werden.

Andreas Keller,
Leiter des GEW-Organisationsbereichs Hochschule und Forschung

(E&W 4/2007)

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