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12.03.2008

Häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung 2007

Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen der Steuererklärungen für das Jahr 2007

2007 hat der Gesetzgeber die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers stark eingeschränkt. Diese Gesetzesänderung führt im Ergebnis dazu, dass bei Lehrkräften das Arbeitszimmer seither nicht mehr steuerlich anerkannt wird, da der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit an anderer Stelle liege.

Die GEW hält diese Gesetzesänderung für rechtswidrig. Aus diesem Grund bereitet sie zur Zeit eine Musterklage vor. Damit will sie erreichen, dass Lehrkäfte die steuerlichen Vorteile für ein Arbeitszimmer - welches sie angesichts der Tatsache, dass ein Arbeitszimmer in der Schule nicht zur Verfügung gestellt wird - auch weiterhin steuerlich absetzen können.

Um sich mögliche Rechte auf Steuererstattungen zu erhalten, empfehlen, wir im Rahmen der Steuererklärungen für das Jahr 2007 die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer wie bisher geltend zu machen. Werden dies Kosten nicht bzw. nicht in der beantragten Höhe anerkannt, so muss Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden werden. Entsprechende Musterschreiben finden Sie auf der Homepage der GEW.
 
Katrin Löber
Volker Busch

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