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/ 2008
Habilitation abschaffenDie deutsche Universität lässt den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht erwachsen werden – häufig auch dann nicht, wenn er Bachelor- und Masterstudium, Promotion, Postdoc-Phase, Juniorprofessur und Habilitation erfolgreich bewältigt hat. Zum Teil ist sogar vom „habilitierten wissenschaftlichen Nachwuchs“ die Rede.
Der amtliche Nachwuchsbericht BuWiN (...) zeigt , dass die Zweistufigkeit der wissenschaftlichen Qualifizierung nach dem Studienabschluss im internationalen Vergleich nahezu einmalig ist. Während in anderen Staaten Promovierte selbstständig forschen und lehren dürfen, verlangt man vom Wissenschafts-„Nachwuchs“ in Deutschland ein weiteres großes Examen: die Habilitation, deren Grundlage, die Habilitationsschrift, vor Professorinnen und Professoren verteidigt werden muss.
Die GEW fordert seit langem, diesen alten Zopf abzuschneiden und die Habilitation endlich abzuschaffen. Mit der Juniorprofessur ist ein erster Schritt in diese Richtung getan worden. Juniorprofessorinnen und -professoren können schon mit dem Doktortitel in der Tasche selbstständig forschen und lehren – und sich auf diese Weise für eine Professur qualifizieren. Doch bisher gibt es bundesweit gerade mal 800 Juniorprofessuren!
Im Ergebnis ist die wissenschaftliche Laufbahn in Deutschland so steinig und lang wie eh und je geblieben. Unselbstständigkeit und Unsicherheit zwischen Promotion und Professur schrecken vor allem viele Nachwuchswissenschaftlerinnen ab, die das hohe Risiko einer beruflichen Sackgasse scheuen und wenig Förderung von den immer noch ganz überwiegend männlichen Professoren erfahren.
Die Probleme fangen nicht erst mit der Postdoc-Phase an. Der BuWin fördert einen bedenklichen Trend zu Tage: Der Anteil der Doktorandinnen und Doktoranden im Beschäftigungsverhältnis nimmt ab – zu Gunsten der Stipendienförderung, häufig in der außeruniversitären Forschung. In materieller Hinsicht ist dies für die Promovierenden die schlechtere Variante: Sie erhalten weder Sozialversicherungsschutz noch haben sie Anspruch auf Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Stellen vor Stipendien, lautet daher die Forderung der GEW. Promovieren im Beschäftigungsverhältnis funktioniert dann, wenn für die Qualifikationsstellen Mindeststandards durchgesetzt werden: Die Vertragsdauer muss der Promotionsdauer entsprechen (vier Jahre plus x), für die eigene Qualifizierung (Doktorarbeit) müssen 75 Prozent der Arbeitszeit reserviert sein, Teilzeitbeschäftigung darf es nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten geben. Nicht nur Stipendiaten, sondern auch angestellten Promovierenden kann ein Rahmen für strukturiertes wissenschaftliches Arbeiten angeboten werden: in hochschulweiten Graduiertenzentren, für deren Ausgestaltung die GEW-Doktoranden-Projektgruppe ein Konzept erarbeitet hat. (siehe rechts unter Download).
Der „wissenschaftliche Nachwuchs“ hat ein Recht auf bessere Perspektiven – nicht nur im eigenen Interesse. Auch damit die Wissensgesellschaft den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden kann. Das setzt aber voraus, dass die wissenschaftliche Laufbahn wieder attraktiv wird – für mehr und für die besten jungen Menschen eines Altersjahrgangs.
Andreas Keller,
Leiter des Organisationsbereichs Hochschule und Forschung beim GEW-Hauptvorstand
(E&W 6/2008)