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13.12.2006

Gutachten: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Laut einem von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verstoßen die ab 2007 geltenden Einschränkungen bei der Pendlerpauschale gegen die Verfassung. Mit Hilfe von Musterschreiben kann nun beim Finanzamt gegen die neuen Regelungen Einspruch eingelegt werden.

Der Steuerrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland hat nach der Erstellung des Rechtsgutachtens Musterbriefe entworfen, mit denen bei den Finanzämtern beantragt werden kann, die Entfernungspauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz wie bisher steuerlich anzuerkennen. Nach dem Steueränderungsgesetz 2007 sollen künftig Fahrten bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar sein.

Mit Hilfe der Musterschreiben kann zunächst ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt und im zweiten Schritt Einspruch gegen die Ablehnung des Lohnsteuerermäßigungsantrages 2007 eingelegt werden.

Der dritte Musterbrief enthält schließlich einen Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 und soll sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem möglichen abschließenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu viel gezahlte Steuern auch nachträglich zurück bekommen.

Die Musterbriefe finden Sie zum Download im Infokasten rechts.

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