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05.04.2010

Gut gemeint und wirkungslos

2009 haben die Bildungsproteste Deutschlands Hochschulen in Atem gehalten. Im Kreuzfeuer der Kritik stand die misslungene Umsetzung der Bologna-Reformen. Darauf hat inzwischen die Kultusministerkonferenz (KMK) reagiert und ihre Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge überarbeitet. Im März gaben die europäischen Bildungsministerinnen und -minister in Budapest und Wien den Startschuss für die Fortsetzung des Bologna-Prozesses bis 2020. Sind damit die Weichen für einen Kurswechsel gestellt?
Bologna-Prozess: Reform der Reform – ohne Verpflichtungen

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) war schon im Juli 2009 vorgeprescht: „Studierende sollten selbst entscheiden können, ob sie einen Master machen wollen oder nicht“, erklärte sie der staunenden Öffentlichkeit und griff damit eine zentrale Forderung der Protestbewegung und der GEW auf. Doch sie hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Die Kultusminister lehnten eine Überarbeitung ihrer Bachelor- und Master-Strukturvorgaben ab, die zwingend Zugangshürden beim Übergang vom Bachelor zum Master vorsehen. So verlangt beispielsweise das niedersächsische Hochschulgesetz für den Masterzugang „besondere Eignung insbesondere auf der Grundlage des Ergebnisses der Bachelorprüfung“ – wer nicht mindestens mit „gut“ abschneidet, hat schlechte Karten.

Protestwelle schob KMK an

Es bedurfte einer zweiten Protestwelle im Herbst 2009, bis die KMK am 10. Dezember eine Überarbeitung ihrer Strukturvorgaben zusagte, die Anfang Februar beschlossen wurden. Kern der Reform ist der Versuch, die Prüfungsbelastungen einzudämmen. Denn nicht nur Studierende, auch Hochschullehrkräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrbeauftragte klagen darüber, dass viele Prüfungsordnungen überfrachtet sind: Studierende jagen von einer Klausur zur nächsten, Lehrende müssen die Prüfungen vorbereiten, abnehmen und bewerten. Acht, zehn oder mehr Prüfungen pro Semester sind keine Seltenheit.
Im Zentrum der Reformen steht die Gliederung des Studiums in Module, die in der Regel mehrere Lehrveranstaltungen umfassen und definierte Lernziele haben. In jedem Modul können die Studierenden Punkte nach dem „European Credit Transfer System (ECTS)“ erwerben, wenn sie die vorgesehene Prüfung bestanden haben. Die Anzahl der ECTS-Punkte drückt aus, welche Arbeitsbelastung („Workload“) damit verbunden ist. In einem Semester werden in der Regel insgesamt 30 ECTS-Punkte vergeben. In ihren neuen Bachelor- und Masterstrukturvorgaben hat die KMK eine Mindestgröße von fünf ECTS-Punkten festgeschrieben; außerdem lässt sie zu, dass eine Prüfung für mehrere Module abgenommen wird und im Einzelfall auf Prüfungen verzichtet werden kann. Eine Mindestgröße von fünf ECTS-Punkten bedeutet, dass im Semester maximal sechs Prüfungen gibt. Werden außerdem Prüfungen zusammengelegt oder entfallen diese, lässt sich ihre Anzahl weiter reduzieren. Dieser Ansatz der KMK ist zwar gut gemeint, wird aber in der Praxis wenig bewirken. Die Maßnahmen zur Minderung der Prüfungslast beruhen auf Soll-, Kann- oder Ausnahmebestimmungen: Die Hochschulen sind nicht verpflichtet, die Prüfungslast zu verringern; tun sie es doch, müssen sie besondere Gründe angeben. In welchen Studiengängen tatsächlich eine Entrümpelung der Studienordnungen geschieht, ist daher schwer vorherzusehen. Hinzu kommt: Erst bei der Akkreditierung oder Re-Akkreditierung der Studiengänge wird überprüft, ob die Hochschulen die KMK-Vorgaben umgesetzt haben – und so etwas dauert sehr lange. Ein Jahrzehnt nach dem Start der Bologna-Reformen ist in Deutschland noch nicht einmal die Hälfte der neuen Studiengänge akkreditiert.
Um ein Kernproblem hat sich die KMK fast ganz herumgemogelt: Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium kann weiterhin durch Mindestnoten oder Quotenregelungen beschränkt werden. Damit haben die Länder eine zentrale Forderung der Bildungsproteste ignoriert. Zum „Runden Tisch“ mit Studierenden, Lehrenden und gesellschaftlichen Interessengruppen hatte die KMK gemeinsam erst Anfang März 2010 eingeladen. Eine echte Beteiligung der Betroffenen war wohl nicht gewollt, und so lässt das Ergebnis auch zu wünschen übrig. Beim nationalen Bologna-Gipfel am 17. Mai, zu dem Ministerin Schavan eingeladen hat, werden die Länder und Hochschulen Farbe bekennen müssen.

GEW besteht auf Kurswechsel

Die GEW wird sich in die Diskussion einmischen und auf dem 2009 von der KMK in Aussicht gestellten Kurswechsel im Bologna-Prozess bestehen: uneingeschränkte Durchlässigkeit beim Übergang zum Master, Reduzierung von „Workload“ und Prüfungslast, umfassende Berufsbefähigung statt „Employability“, Abbau von Mobilitätshindernissen für Studierende und Beschäftigte, Stärkung der sozialen Dimension des Europäischen Hochschulraums. Die Bildungsgewerkschaft wird die Ministerin auch an die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Hochschulabschlüsse und die Zulassung erinnern: Denn der Bund muss nicht auf Dauer tatenlos zusehen, nur weil sich die Länder nicht bewegen. Er kann durch ein Bundesgesetz die Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen sowie den freien Masterzugang durchsetzen.
Überraschend deutlich haben indes die am Bologna-Prozess beteiligten Regierungen auf die Bildungsstreiks des vergangenen Jahres reagiert. Beim Bologna-Gipfel am 11. und 12. März in Budapest und Wien gaben sie Mängel in der praktischen Umsetzung der neuen Studiengänge zu und vereinbarten eine bessere Beteiligung der Studierenden sowie der Hochschulbeschäftigten. Der Budapest/Wien-Gipfel hat damit auch Deutschland die gelbe Karte gezeigt, wo Studierende und Lehrende besonders heftig protestiert hatten (E &W berichtete).
Für die zweite Dekade des Bologna-Prozesses gilt vor allem: Eine bessere Betreuung der Studierenden durch eine bessere personelle Ausstattung* der Hochschulen ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Studienreform.

Andreas Keller,
Leiter des GEW-Organisationsbereichs Hochschule und Forschung

*Studie zum Bologna-Prozess
Die internationale Dachorganisation der Bildungsgewerkschaften, die Bildungsinternationale (BI, Educaon International – EI), hat in Wien eine Studie zu den Auswirkungen des Bologna-Prozesses auf die Hochschulbeschäftigten vorgelegt. Zentraler Befund: Der Bologna-Prozess ist mit einem hohen, auch bürokratischen Aufwand und damit zusätzlichen Arbeitsbelastungen verbunden. Gleichzeitig verschlechtern sich in vielen europäischen Ländern die Arbeitsbedingungen.

(E&W 4/2010)

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