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Geltungsbereich TVÜ

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Der TVÜ gilt für Beschäftigte bei Bund und Kommunen, deren Arbeitsverhältnis über den 30. September 2005 hinaus zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat.

Nach der Überleitung aus dem BAT/BAT-O in den TVöD gelten die Vorschriften des TVÜ, wozu auch die Besitzstandsregelungen gehören, nur für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Ohne Auswirkung bleiben eine/mehrere Unterbrechung/en bis zum 30. September 2007 von zusammen maximal einem Monat (zu Krankheit und Beurlaubung siehe Unterbrechung).

Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für diejenigen Beschäftigten, die Mitglied einer vertragsschließenden Gewerkschaft sind und für Arbeitgeber, die Mitglied in dem vertragsschließenden Arbeitgeberverband sind.


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