
Unterschreitet die sich aus einer / Höhergruppierung ergebende Erhöhung des Tabellenentgelts (Höhergruppierungsgewinn) in den Entgeltgruppen 9 bis 15 im Tarifgebiet West 50 Euro und in den Entgeltgruppen 1 bis 8 im Tarifgebiet West 25 Euro, werden diese Beträge als Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt. Im Osten entspricht die Höhe der Garantiebeträge dem jeweiligen Angleichungssatz. Sobald das Tabellenentgelt aus der höheren Stufe gezahlt wird, entfällt der Garantiebetrag. Der Garantiebetrag wird bei Entgelterhöhungen dynamisiert.