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GEZ-Gebühren

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) stößt aus verschiedenen Gründen in Teilen der Öffentlichkeit auf Ablehnung. Umstritten sind beispielsweise die Abgrenzungsbestimmungen. Sie sind bundesweit nicht einheitlich. So kommen zum Beispiel Verwaltungsgerichte in identischen Situationen zu unterschiedlichen Urteilen.
 

01.09.2006  -  Keine zusätzlichen GEZ-Gebühren für Lehrer

Lehrerinnen und Lehrer müssen auch nach Inkrafttreten des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrags keine zusätzlichen GEZ-Gebühren bezahlen, auch wenn sie den häuslichen Privat-PC für die Unterrichtsvorbereitung nutzen.  / mehr...

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