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PM vom 05.05.2009Frankfurt a.M. – Für ein gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem hat sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eingesetzt. „Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss auch in Deutschland mit Blick auf den Bildungsartikel 24 verwirklicht werden. Es ist für unsere Gesellschaft erbärmlich, dass in der Bundesrepublik lediglich rund 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in Regelschulen gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern unterrichtet werden. Die Länder sind gefordert, die personellen und architektonischen Voraussetzungen in den Schulen zu schaffen, damit alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden können“, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Dienstag in Frankfurt a.M. zum Aktionstag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
„Es ist ein Märchen, dass ein inklusives Bildungssystem nicht zu finanzieren sei. Deutschland leistet sich beispielsweise ein teures, vielgliedriges Schulsystem. Es macht die Bundesrepublik zur Weltmeisterin in (sozialer) Auslese bei im internationalen Vergleich allenfalls mittelprächtigen Lernergebnissen. Chancengleichheit bleibt auf der Strecke. Der Blick in andere Länder zeigt: Ein inklusives System kann zum Beispiel wegen möglicher Synergieeffekte kostengünstiger und leistungsfähiger sein und zudem für mehr Chancengleichheit sorgen“, betonte der GEW-Vorsitzende.
„Es werden nicht alle Sonder- und Förderschulen von heute auf morgen abgeschafft, wenn sich Deutschland endlich auf den Weg zu einem inklusiven Schulsystem macht. Wir müssen einen weichen Übergang organisieren. Die Länder müssen dabei die Voraussetzungen dafür schaffen, dass etwa in kleinen Klassen oder Gruppen gearbeitet werden kann“, sagte Thöne. „Die Unterschiedlichkeit der Kinder und Jugendlichen bietet Möglichkeiten, von denen alle Schülerinnen und Schüler in einem gemeinsamen Lernprozess profitieren können. Dazu brauchen wir insbesondere auch die Kompetenzen der unter den gegebenen Bedingungen an Sonder- und Förderschulen hervorragende Arbeit leistenden Lehrkräfte. Die Qualifikation der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen soll künftig den Schülern aller Schulen zur Verfügung stehen.“
Info: In Deutschland hat es von der Zeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Dezember 2006 bis Dezember 2008 gedauert, bis das Papier ratifiziert worden ist. Mit Blick auf den Schulbereich hat die Kultusministerkonferenz (KMK) bei der Übersetzung des UN-Textes jedoch unlauter getrickst: Der Begriff „inclusive education system“, die Zieldefinition der UN-Konvention, ist mit „integrativem Bildungssystem“ übersetzt worden. Der Grund: Nur so kann Deutschland mit seinem extrem selektiven Schulsystem behaupten, man stehe nicht im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention und habe sich bereits auf den Weg zu einem integrativen System gemacht.