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PM vom 17.05.2009Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat für Montag und Dienstag Streiks in kommunalen Kitas und Jugendämtern angekündigt. Die Beschäftigten streiken für einen Gesundheitsschutz-Tarifvertrag. Streik-Schwerpunkte werden die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und das Saarland sein. Bereits am vergangenen Freitag hatten 11.000 Erzieherinnen gestreikt.
"Die Arbeitgeber werden mit ihren Einschüchterungsversuchen keinen Erfolg haben. Sie hätten spätestens nach den Warnstreiks am 6. Mai reagieren und ein konstruktives Verhandlungsangebot vorlegen können. Stattdessen haben sie bewusst eine Verschärfung der Auseinandersetzung in Kauf genommen", sagte GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad am Sonntag in Frankfurt a. M. Sie reagierte damit auf Äußerungen von Arbeitgebern am Wochenende, der Streik sei nicht rechtmäßig. Offenbar seien die Arbeitgeber davon ausgegangen, dass die Urabstimmung ein Reinfall wird und haben die Streikfähigkeit der Erzieherinnen und Gewerkschaften unterschätzt.
"Erzieherinnen sind keine 'weinerlichen Basteltanten'. Die Zeiten der 'stillen Helferlein', die man nach Belieben herumschubsen kann, sind endgültig vorbei. Selbstbewusste Erzieherinnen fordern zu Recht ein, dass sich die gestiegenen Anforderungen, der Bildungsauftrag, den sie Tag für Tag in den Kitas erfüllen, endlich in gesellschaftlicher Wertschätzung und guten Arbeitsbedingungen niederschlagen", unterstrich Schaad.
Info:
Bei der Urabstimmung hatten bei ver.di 89,9 Prozent und bei der GEW 93 Prozent für Streiks gestimmt.
Die nächste Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern, der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist auf den 27. Mai terminiert. In dieser Runde geht es auch darum, die durch die Ablösung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verursachten Gehaltsverluste für neu eingestellte Erzieherinnen in Höhe von rund 13 Prozent aufzufangen. Die GEW fordert, Erzieherinnen künftig nicht mehr in Entgeltgruppe (EG) 6 mit einem Anfangsgehalt von 1.920 Euro, sondern in EG 9 (Anfangsgehalt 2.237 Euro) einzugruppieren.