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01.02.2010

GEW fordert Rehabilitierung Haydar Isiks

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Das Landgericht München wird keine Anklage gegen den kurdisch-türkischen Schriftsteller Haydar Isik wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation erheben, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die GEW fordert die vollständige Rehabilitierung ihres Mitglieds Haydar Isik.

Am 5. Juli 2007 wurde der GEW Kollege Haydar Isik (71), der viele Jahre als Lehrer an einer Münchner Realschule unterrichtet hatte, in seinem Haus bei München verhaftet. Zwei Wochen wurde er in der JVA Stadelheim gefangen gehalten. Sein Computer und persönliche Unterlagen, darunter das Manuskript eines angefangenen Buches, wurden beschlagnahmt. Die Zustellung der Anklageschrift dauerte fast 1 ½ Jahre. Die Staatanwaltschaft München warf ihm vor, er sei „Mitglied der Führungsriege von KONGRA-GEL“, die als Tarnorganisation der türkischen Arbeiterpartei PKK auf der Liste terrorverdächtiger Organisationen geführt wird. Im Juni 2008 forderte die türkische Regierung mit einem Interpol-Haftbefehl an das BKA in Wiesbaden seine Auslieferung in die Türkei, wo ihm als „Ruling Member of PKK/KONGRA-GEL Terrorist Organization“ bis zu 15 Jahre Haft drohten.

Haydar Isik, der die kulturelle Autonomie der Kurden in der Türkei fordert, hat sich stets für ein friedliches Zusammenleben von Türken und Kurden eingesetzt. Entgegen dem gleichlautenden Vorwurf der bayrischen Staatsanwaltschaft und der türkischen Behörden, er unterstütze die PKK, verneint Isik eine Mitgliedschaft in dieser Partei. Den kurdischen Nationalkongress KONGRA-GEL habe er gerade deshalb mitgegründet, um in einer neuen Organisation gewaltlos für die Demokratisierung der Türkei und die Anerkennung der Rechte der Kurden zu arbeiten. Der GEW-Gewerkschaftstag hatte im April 2009 in Nürnberg in einer Resolution die pauschalen Verdächtigungen gegen Haydar Isik verurteilt und eine Rücknahme der Anklage und des Interpol-Haftbefehls gefordert.

In einem Brief an Innenminister de Maiziere hatte der GEW Vorsitzende Ulrich Thöne diese Forderungen bekräftigt und ein Ende der Kriminalisierung von KONGRA-GEL sowie die Anerkennung der Rechte der Kurden in der Türkei, insbesondere des Rechts auf muttersprachlichen Unterricht in kurdischer Sprache gefordert. „Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsschutzkammer des Landgerichts München, die Anklage gegen Haydar Isik nicht zuzulassen“, erklärte Ulrich Thöne. „Für uns ist der Fall damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Wir fordern die vollständige Rehabilitierung unseres Mitglieds Haydar Isik, eine Entschädigung für die erlittenen Strafverfolgungs-maßnahmen sowie die Streichung KONGRA-GEL’s von der Liste terrorverdächtiger Organisationen.“

Fotos: Haydar Isik



Haydar Isik: Einsatz für die Rechte der Kurden in der Türkei
Foto: // Michael Lucan, München



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