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19.11.2008

GEW fordert Bundesgesetz für den Hochschulzugang

Bildungsgewerkschaft zu den jüngsten Beschlüssen der Hochschulrektorenkonferenz

Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich für ein Bundesgesetz zur Regelung des Hochschulzugangs ausgesprochen. „Die Hochschulen sind mit der dezentralen Steuerung des Hochschulzugangs offensichtlich überfordert. Viele junge Menschen müssen sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben, am Ende bleiben viele Studienplätze unbesetzt. Vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Ansturms junger Menschen auf viel zu wenige Studienplätze ist das unverantwortlich“, kritisierte das für Hochschule und Forschung verantwortliche Vorstandsmitglied der Bildungsgewerkschaft, Andreas Keller, vor dem Hintergrund der jüngsten Beschlüsse der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Er machte darauf aufmerksam, dass der Bund auch nach der Föderalismusreform eine Bundeskompetenz zur gesetzlichen Regelung der Hochschulzulassung besitze. „Die Politik darf nicht länger zuschauen, wie jungen Menschen Zukunftschancen genommen werden. Wir brauchen jetzt ein Bundesgesetz zur einheitlichen Regelung des Hochschulzugangs. In allen Studiengängen, in denen Plätze knapp sind, müssen die Studienplätze zentral vergeben werden. Es darf nicht der Entscheidung jeder einzelnen Hochschule überlassen werden, ob sie sich an einem zentralen Verfahren beteiligt oder nicht“, forderte Keller. Darüber hinaus müssten sich Bund und Länder endlich auf einen leistungsfähigen „Hochschulpakt II“ verständigen, um ausreichend Studienplätze zu schaffen und so den Numerus clausus zu überwinden.

Mit einem Bundesgesetz könne auch die überfällige Öffnung der Hochschulen für Absolventen der beruflichen Bildung erreicht werden. „Zurzeit sehen sich Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur oder Fachhochschulreife mit einem unübersichtlichen Flickenteppich unterschiedlicher Länder-Regelungen für den Hochschulzugang konfrontiert. Auch der Bildungsgipfel hat noch nicht den erhofften Durchbruch für eine bundeseinheitliche Regelung gebracht. Wir fordern einen bundesgesetzlich garantierten Rechtsanspruch für Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung, ein Hochschulstudium aufzunehmen“, erklärte der GEW-Hochschulexperte.

Info:
Die Mitgliederversammlung der HRK hat einen Fahrplan zur schrittweisen Einführung des „dialogorientierten Verfahrens bei der Hochschulzulassung“ sowie Grundsätze zur Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte beschlossen.

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