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07.05.2008

GEW begrüßt Übertragung des Tarifergebnisses auf Bundesbeamte

Die GEW begrüßt, dass der Bundestag den im vergangenen Monat mit dem Bund abgeschlossenen Tarifabschluss vollständig auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen will. Die Abgeordneten erfüllen damit die alte gewerkschaftliche Forderung, dass die Besoldungsentwicklung der Entwicklung der Tarifgehälter folgen soll.

Die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten war jahrzehntelang gängige Praxis. In den letzten Jahren wurden dem gegenüber die Tarifergebnisse regelmäßig nur mit Abstrichen übertragen. Dadurch sowie durch die Streichung der Sonderzahlungen war die Besoldung der Bundesbeamten zuletzt aufs Jahr gerechnet unter das Niveau des Jahres 2002 gefallen.

Der DGB hat gemeinsam mit der GEW und den anderen Beamten organisierenden Gewerkschaften eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung erarbeitet. Sie findet sich auf den Internetseiten des DGB.

Die Besoldungserhöhung, die wegen der Föderalismusreform ausschließlich für die Bundesbeamten gilt, ruft erneut ins Gedächtnis, dass die Landesbeamten in vielen Bundesländern bis heute darauf warten, dass die Erhöhung der Entgelte der Tarifbeschäftigten der Länder auf die Besoldung übertragen wird. Im Herbst 2006 war mit den Ländern (außer Berlin und Hessen) vereinbart worden, die Entgelte zum 1. Januar 2008 (Ost: 1. Mai 2008) um 2,9 Prozent anzuheben. Die GEW kritisiert das Auseinanderlaufen der Besoldung zwischen den Bundesländern und fordert die säumigen Landesregierungen und Landesparlamente erneut auf, ihren Landesbeamten ebenfalls eine ihren Tarifbeschäftigten entsprechende Besoldungserhöhung zukommen zu lassen.

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