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23.01.2008

GEW: „Fahrten zur Arbeit sind kein Privatvergnügen“

Bildungsgewerkschaft zum Urteil des Bundesfinanzhofes

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, die offensichtlich verfassungswidrige Kürzung der Pendlerpauschale zurückzunehmen. Das heutige Urteil des Bundesfinanzhofes bestätigt die Rechtsauffassung der GEW und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dass die Kappung der Pendlerpauschale verfassungswidrig sei. „Fahrten zur Arbeit von Lehrkräften sowie anderen Pädagogen sind kein Privatvergnügen“, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Mittwoch in Frankfurt am Main. Er begrüßte die zügige Entscheidung. Nun müsse das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden. „Die Steuerpflichtigen müssen endlich Klarheit haben, welche Bedingungen für sie gelten“, unterstrich Thöne.

Die GEW hat mit der grundsätzlich gleichen Begründung die Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern beispielsweise für Lehrkräfte, andere Pädagoginnen und Pädagogen sowie Richter kritisiert. Sie hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das diese Rechtsauffassung bestätigt. Die mit Blick auf die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ausgerichteten Verfahren werden in diesem Jahr beginnen.

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