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31.08.2011

GEW: „BAföG fit für die Zukunft machen!“

Bildungsgewerkschaft zum „40. Geburtstag“ des Bundesausbildungs-förderungsgesetzes

Frankfurt a.M. - „40 Jahre BAföG – ein Grund zum Feiern, aber nicht, sich entspannt zurückzulehnen“, würdigte das für Hochschulen verantwortliche Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Andreas Keller, das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das am 1. September 1971 in Kraft getreten ist. „Seit 40 Jahren gibt es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung, dem Generationen von Studierenden, Schülerinnen und Schülern ihre Ausbildung verdanken. Ich selbst hätte vor 18 Jahren mein Studium ohne BAföG nicht erfolgreich abschließen können“, sagte der GEW-Hochschulexperte.

„Doch mit Feiern allein ist es nicht getan – wer es ernst meint mit der ‚Bildungsrepublik Deutschland’, muss das BAföG jetzt fit für die Zukunft machen und die staatliche Ausbildungsförderung sichern, ausbauen und weiterentwickeln“, betonte Keller. Er schlug drei Reformmaßnahmen vor: „Wir brauchen erstens eine regelmäßige Anpassung der Fördersätze an Lebenshaltungskosten und Einkommensentwicklung. Zweitens müssen endlich wieder Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an allgemein bildenden Schulen uneingeschränkt gefördert werden. Und drittens sollte der Darlehensanteil im BAföG zurückgeführt, der nicht rückzahlungspflichtige Zuschuss augebaut werden – mit der Perspektive eines elternunabhängigen Studienhonorars“, forderte Keller.

Diese Reformen seien finanzierbar, wenn im Gegenzug die ausbildungsbezogenen Leistungen wie Kindergeld oder steuerliche Freibeträge, die heute den Eltern von Studiernden zugute kommen, in die Ausbildungsförderung integriert werden, sagte Keller. „Warum sollte nicht auch für Studierende gelten, was bei Auszubildenden in der dualen Berufsbildung selbstverständlich ist: dass man, statt Lehrgeld zu bezahlen, eine Ausbildungsvergütung bezieht?“

Info: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist am 1. September 1971 in Kraft getreten. Paragraf 1 des Gesetzes gewährleistet einen Rechtsanspruch auf Förderung einer „Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung“, wenn „die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen“.

Aus Anlass des „40. Geburtstages“ des BAföG gibt die GEW gemeinsam mit dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) eine Sonderausgabe der Zeitschrift „Forum Wissenschaft“ heraus. Diese wird im Rahmen der Fachtagung „Das BAföG wird 40!“ präsentiert, die GEW und BdWi am 8. Oktober in Berlin veranstalten.

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