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GEW-StellungnahmeInzwischen hat eine erste Anhörung stattgefunden. Im Laufe dieses Jahres wird es eine zweite Anhörung geben, in der möglicherweise noch darüber hinausgehende Änderungen vorgenommen werden.
Die Regelungen im Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) sehen eine Anpassung der Besoldungstabellen an die im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vereinbarte Tabelle vor. Außerdem wird mit dem neuen Versorgungsgesetz die rentenrechtlich geplante Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre auch auf Bundesebene übertragen.
Die GEW hat zu den geplanten Neuregelungen eine detaillierte Stellungnahme erarbeitet, die im Infokasten rechts zum Download zur Verfügung steht.