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/ Jahrgang 2012
/ 01/2012
Tarifpolitik: Föderale Vielfalt bei AltersteilzeitIn Berlin protestierten 2011 rund 5000 Lehrkräfte für Arbeitsentlastungen und Altersteilzeit im Schulalltag. Zur Demonstration aufgerufen hatte die GEW Berlin. Die Ausgangslage ist sehr unterschiedlich. Die Landesregierungen fahren ihren eigenen Kurs, auch weil der Lehrermangel noch nicht überall dramatische Ausmaße angenommen hat. Ver.di hat in allen Ländern im öffentlichen Dienst die Verhandlungsführerschaft, arbeitet aber mit der GEW, der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der IG BAU zusammen. In einigen Ländern ist auch die Tarifunion des Deutschen Beamtenbundes (dbb) mit im Boot. Hinzu kommt, dass es in manchen Ländern für die Beamten Altersteilzeit gibt, in anderen nicht. Das wirkt sich auch auf die Verhandlungen für die Angestellten aus.
Finanzminister will Stellen abbauen
Ende November wurden in Sachsen-Anhalt Verhandlungen mit dem Finanzministerium über einen ersten Tarifvertrag zur Altersteilzeit abgeschlossen. Dem Tarifvertrag müssen sowohl die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) als auch die gewerkschaftlichen Gremien auf Bundesebene noch zustimmen. Inhaltlich orientiert sich dieser an dem Ende 2010 ausgelaufenen Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ). Das Besondere in Sachsen-Anhalt: Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) Erziehung und Wissenschaft | 1/2012 hat ein starkes Interesse, über die Altersteilzeit in großem Stil Personal abzubauen. Die GEW befürchtet, dass dadurch die Arbeitsbelastung der verbleibenden Lehrkräfte weiter steigt. Parallel zum TV ATZ verhandeln GEW und Ministerium über eine Verlängerung des „Tarifvertrags über freiwillige Teilzeit“ für Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter. Die Bildungsgewerkschaft will erreichen, dass die über freiwillige Teilzeit ausscheidenden Beschäftigten an den Schulen komplett durch Neueinstellungen ersetzt werden. Zudem verlangt sie, dass sich die Verkürzung der Arbeitszeit nicht 1:1 in einem geringeren Gehalt niederschlagen dürfe. D. h., ein Teil der Arbeitszeitverkürzung soll finanziell ausgeglichen werden. Beschäftigte, die älter als 60 Jahre sind, sollen von sonstigen Aufgaben entlastet und vor Abordnungen geschützt werden. Die Verhandlungen waren bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.
Ganz anders sieht es im benachbarten Sachsen aus: Hier haben die Gewerkschaften auf ihre Verhandlungsaufforderung inzwischen bereits zum zweiten Mal eine Absage der Landesregierung kassiert. Anfang Dezember haben GEW, ver.di und dbb Tarifunion in einer großen gemeinsamen Konferenz Möglichkeiten ausgelotet, ältere Kolleginnen und Kollegen zu entlasten. Mit ihren Vorschlägen wollen sie erneut an die Landesregierung herantreten.
Rot-Grün nicht verhandlungsfreudiger
In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben die Regierungen bisher zurückhaltend auf die Verhandlungswünsche von ver.di, GEW und GdP reagiert. In diesen Ländern sind die Landesbeschäftigten mehrheitlich verbeamtet. Es gibt Regelungen zur Altersteilzeit für Beamte, die praktisch mit „auf dem Tisch“ liegen – auch wenn sie nicht offiziell Teil der Tarifverhandlungen sind.
Eine ganz eigene „Lösung“ hat das rot-grüne Rheinland-Pfalz gewählt: Hier wurde den Angestellten per Verwaltungsanordnung die Möglichkeit zur Altersteilzeit auf Antrag eingeräumt – einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht. Es gelten die gesetzlichen Mindestbedingungen. Diese sind für die Beschäftigten schlechter als die, die bis 2010 im öffentlichen Dienst nach dem TV ATZ von 1998 üblich waren. In Rheinland-Pfalz haben auch Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen.
In den anderen Bundesländern finden derzeit zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Gespräche darüber statt, ob und wenn ja mit welchen Forderungen man die Landesregierungen zu Tarifverhandlungen auffordern wird.
Gesa Bruno-Latocha,
Peter Jonas,
GEW-Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik