Der TVöD sieht mehrere Formen der Arbeitszeitflexibilisierung vor:
Der Ausgleichszeitraum für die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit wird von 26 Wochen auf bis zu einem Jahr erhöht.
Durch die Vereinbarung mit Betriebs-/Personalrat kann eine tägliche Rahmenzeiten von bis zu 12 Stunden in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr eingerichtet werden, in der keine Überstunden anfallen. Das Gleiche gilt für einen Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden/Woche, der ebenfalls durch Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eingeführt werden kann. Die regelmäßige Arbeitszeit wird von der Rahmenzeit und dem Arbeitszeitkorridor nicht unberührt.
Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung können Arbeitszeitkonten vereinbart werden, auf denen auch langfristig Zeitguthaben und Zeitschulden verbucht werden können. Auf Arbeitszeitkonten können auch nicht ausgeglichene Überstunden, Mehrarbeitsstunden sowie in Zeit umgewandelte / Zeitzuschläge verbucht werden.