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Ferien (Schulferien / Semesterferien)

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Schulferien und Semesterferien sind kein Urlaub, sondern unterrichtsfreie bzw. vorlesungsfreie Zeit. Daher können die Beschäftigten an Schulen und Hochschulen selbstverständlich auch in den Ferien streiken. Wenn eine Lehrkraft sich am letzen Tag vor den Ferien in einem unbefristeten / Streik befindet, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er/sie in der unterrichtsfreien Zeit weiterstreikt.
Wenn der/die Beschäftigte für den betreffenden Ferienzeitraum auch Erholungsurlaub beantragt hat, gelten die Ausführungen zum / Urlaub.


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