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Fauler Kompromiss für das Herkunftslandprinzip

Das Herkunftslandprinzip, wie es im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehen ist, soll nach dem Willen der Mehrheit im Binnenmarktausschuss fast unverändert übernommen werden.

So heißt es im Text: "Bei der Erbringung einer Dienstleistung unterliegen sie (diese d. Red.) ausschließlich den Bestimmungen des Mitgliedstaats der Niederlassung in Bezug auf den Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung, die insbesondere die Anforderungen in Bezug auf die Niederlassung und die Tätigkeit der Dienstleistungserbringer, das Verhalten der Dienstleistungserbringer, die Qualität oder den Inhalt der Dienstleistung sowie die Normen und Zertifizierungen betreffen".

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