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/ 2007
Exzellenz – auch in der LehreExzellenz in der Forschung – ablesbar z. B. an der Zahl der Publikationen in Fachzeitschriften mit hohem „Impact-Faktor“ – ist die Grundlage für eine hohe Reputation in der scientific community und damit für die wissenschaftliche Karriere. Schon die Hochschullehrerlaufbahn ist fast ausschließlich auf die Forschung ausgerichtet. Bei der Habilitation handelt es sich zwar formal um die Erlangung der Lehrbefugnis (venia legendi), ihr Kern ist aber die Habilitationsschrift, mit der der wissenschaftliche Nachwuchs den Stand der Forschung im jeweiligen Fach voranbringen soll.
Folge ist die professorale Neigung zur Delegation von Lehraufgaben – an den akademischen Mittelbau, an den wissenschaftlichen Nachwuchs, an Lehrbeauftragte, ja sogar an studentische Beschäftigte. Ihnen (und etlichen engagierten Hochschullehrern) ist es zu verdanken, dass die Hochschulen seit über 30 Jahren unter Überlastbedingungen erfolgreich ausbilden – nicht selten auf höchstem Niveau. Nicht zufällig haben gerade diejenigen, auf deren Schultern ein Großteil des Lehrbetriebs lastet, unter den schwierigsten Beschäftigungsbedingungen zu arbeiten.
Jenseits der Professur wird das wissenschaftliche Personal heute fast ausschließlich befristet beschäftigt; Kettenverträge auf der Basis von Befristungen unter einem Jahr sind keine Seltenheit mehr. Mit dem neuen „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ möchte die Große Koalition die Befristungsmöglichkeiten weiter ausdehnen und damit letztlich den Kündigungsschutz unterlaufen. An Stelle von wissenschaftlichen Angestellten beauftragen die Hochschulen zunehmend nebenberuflich Tätige wie Lehrbeauftragte oder wissenschaftliche Hilfskräfte mit Lehraufgaben: Sie arbeiten in der Scheinselbstständigkeit bzw. in prekären Beschäftigungsverhältnissen.
Hochschulen sind Einrichtungen des tertiären Bildungssektors, den Wert der von ihnen geleisteten pädagogischen Arbeit würdigen sie nicht. Für die GEW ist das eine falsche Akzentsetzung. Die Bildungsgewerkschaft fordert, dass Forschung und Lehre in tariflich geregelten Beschäftigungsverhältnissen erbracht werden. Auch die Befristungsregeln dürfen nicht einseitig staatlich oktroyiert werden, sondern sind mit den Gewerkschaften auszuhandeln. Professionelle Hochschullehre kann erlernt werden; die Möglichkeiten zur hochschuldidaktischen Fort- und Weiterbildung sind daher zu fördern. Die Lehrqualifikation muss ein wichtiges Kriterium sowohl bei der Einstellung als auch in der weiteren Laufbahn des wissenschaftlichen Personals sein und regelmäßig – auch von den Studierenden – beurteilt werden.
Schließlich gehören bereits die Strukturen des Wissenschaftssystems auf den Prüfstand. Warum gibt es eine Deutsche Forschungsgemeinschaft, aber keine „Deutsche Lehrgesellschaft“? Warum fördert die Exzellenzinitiative den Ausbau der universitären Spitzenforschung, aber nicht die exzellente Lehre an Universitäten und Fachhochschulen?
Andreas Keller
(E&W 1/2007)