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EQRDer EQR umfasst die Bildungsbereiche der allgemeine, beruflichen sowie die akademische Bildung. Den Kern des EQR bilden acht Referenzniveaus, mit denen Lernergebnisse beschrieben werden. Dabei will der EQR Qualifikationen nicht mehr über Lernwege und Abschlüsse, sondern über die Lernergebnisse (learning-outcomes) feststellen.
Ziele und Kernelemente des EQR
Die Europäische Kommission verbindet mit der Einführung des EQR hauptsächlich die Hoffnung, die transnationale Mobilität von Arbeitskräften zwischen den EU-Staaten zu erleichtern bzw. in naher Zukunft erhöhen zu können. Dies soll maßgeblich durch die gegenseitige Anerkennung von Kompetenzen auf der Grundlage dieses vorgegebenen Metarahmens als Übersetzungshilfe geschehen. Zusätzlich fordert der EQR, dass „der Zugang zum und die Teilnahme am lebenslangen Lernen für alle - auch für benachteiligte Menschen - und die Nutzung von Qualifikationen auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene gefördert und verbessert werden soll“ (EU 2008, EQR, S. 2).
Das Europäische Parlament und der Rat legen mit dem EQR erstmals eine Matrix von acht hierarchisch aufgebauten Niveaustufen vor, die sowohl die allgemeine, berufliche als auch die Hochschulbildung umfassen. Er betrachtet ausschließlich Lernergebnisse „Learning outcomes“, die im Rahmen eines Bildungsgangs oder auf informellem Wege erworben worden sind. Dauer, Ort oder Form der Ausbildung spielen hierbei keine Rolle. Lernresultate beschreibt der EQR anhand der Deskriptoren „Kenntnisse“, „Fertigkeiten“ und „Kompetenzen“, ohne einen unmittelbaren Vergleich des nationalen Bildungs- und Qualifikationssystems vorzunehmen. Kein Bildungssystem soll dabei bevorzugt oder diskriminiert werden.
Die Kommission empfiehlt in ihrem Entwurf zudem, dass die EU-Mitgliedsstaaten freiwillig ihre Qualifikationssysteme in Form von Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) bis 2010 an den EQR koppeln. Dabei soll zukünftig die Validierung von non-formaler und informell erworbener Kompetenzen mit eingebunden werden. Auch wenn der EQR nicht verbindlich ist, so empfiehlt er dennoch den EU-Staaten, bis spätestens 2012 auf allen Zeugnissen oder anderen Qualifikationshinweisen einen Vermerk einzutragen, welchem Referenzniveau das Zeugnis im Sinne des EQR entspricht.
// EQR-Beschluss
Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (Amtsblatt)
// EQR
Informationsbroschüre der Europäischen Union zum EQR
// Deutsche Stellungnahme
von BMBF und KMK zum Europäischen Qualifikationsrahmen