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ChronikEine spezielle Übersicht zu Etappen der bundesweiten Reformdebatte über die LehrerInnenbildung findet sich unter PädagogInnenausbildung (Link siehe rechts).
Am 1. Februar 2012 beschließt die Bundesregierung den „Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland“ von 2009 bis 2012.
Auf seiner 69. Sitzung am 7. Dezember 2011 verabschiedet der Akkreditierungsrat eine neue Fassung seines Beschlusses „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“. Zukünftig werden auch die Gutachten in der Systemakkreditierung veröffentlicht, die der Akkreditierungsrat nach einer Erprobung in der Programmakkreditierung nun für alle Akkreditierungsverfahren etabliert hat.
Akkreditierungsrat
// Regeln für die Akkreditierung
(Fassung vom 07.12.2012)
Am 8. Juni 2011 nimmt der Akkreditierungsrat auf seiner 67. Sitzung in Berlin zur optionalen Vergabe von Diplomgraden Stellung. Er stellt fest, dass Studiengänge, die optional die Vergabe eines Bachelor- oder Mastergrades und eines Diplomgrades vorsehen, den ländergemeinsamen Strukturvorgaben widersprechen und deshalb nicht akkreditierungsfähig sind.
Akkreditierungsrat
// Akkreditierungsfähigkeit (Beschluss vom 08.06.2011)
Die Kultusministerkonferenz befasst sich auf ihrer 333. Plenarsitzung am 10. März 2011 in Berlin u.a. mit Bestandsaufnahme und Perspektiven der Umsetzung des Bologna-Prozesses und verabschiedet dazu eine Erklärung.
KMK
// Erklärung „Bestandsaufnahme und Perspektiven der Umsetzung des Bologna Prozesses“ (10.03.2011)
Mit Datum 14. Januar 2011 veröffentlicht der Akkreditierungsrat eine Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems. Enthalten ist auch eine Bilanz zur Akkreditierung in der Bundesrepublik.
Akkreditierungsrat
// Stellungnahme (Beschluss vom 14.01.2011)
Auf seiner 65. Sitzung in Bonn erleichtert der Akkreditierungsrat den Zugang für Hochschulen zum Verfahren der Systemakkreditierung. Außerdem beschließt der Akkreditierungsrat zwei weitere weitreichende Änderungen an den Verfahrensregeln.
Akkreditierungsrat
// Regeln für die Akkreditierung (Fassung vom 10.12.2010)
Das Akkreditierungssystem in Deutschland muss nach Auffassung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) grundlegend verändert werden. Dies fordert diese in einer Pressemitteilung vom 19. Juli 2010: „Wir schlagen deshalb ein ‚Institutionelles Audit´ vor, in dem begutachtet wird, ob die Strukturen und Prozesse einer Hochschule geeignet sind, die von ihr selbst gewählten Qualitätsziele in Lehre und Studium zu erreichen.“
Etwa 80 geladene Vertreter von Bund, Länder, Hochschulen, der Wirtschaft, Studierendenverbänden und des Bildungsstreikbündnisses fanden sich am 17. Mai 2010 in Berlin zu einer „Nationalen Bologna-Konferenz“ zusammen. Auf der von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) initiierten Veranstaltung zogen sie eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der Studienreform.
Es gab keine konkreten Ergebnissen und Kritik von vielen Seiten, so auch von der GEW. Das eigentliche Ziel des Gipfels sei verfehlt worden, stellte Andreas Keller fest.
Mit Datum 12. Februar 2010 beschließt der Akkreditierungsrat „Maßgaben zur Auslegung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben.“
Akkreditierungsrat
// Maßgaben zur Auslegung (12.02.2010)
Wie im Dezember 2009 angekündigt erhalten die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ... für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ durch die Kultusministerkonferenz am 4. Februar 2010 eine neue Fassung.
KMK
// Ländergemeinsame Strukturvorgaben (Fassung 04.02.2010)
Am 10. Dezember 2009 geben Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Erklärung ab. KMK und HRK wollen Prüfungs- und Arbeitsbelastungen reduzieren und die Anerkennung von Prüfungsleistungen erleichtern.
Die GEW begrüßt, dass die Kultusministerkonferenz Korrekturen an den Bologna-Reformen beschließen will. Darüber hinaus fordert sie weitergehende Maßnahmen, u.a. die Sicherung des freien Zugangs zum Masterstudium für alle Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiengangs.
Auf seiner 61. Sitzung beschließt der Akkreditierungsrat am 8. Dezember 2009 „Regeln des Akkreditierungsrates für für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“, mit denen er seine bisherigen Beschlüsse zur Programm- und zur Systemakkreditierung überarbeitet und zusammenfasst. Er rückt die Punkte Studierbarkeit und Berufsbefähigung in den Mittelpunkt. Neu beschlossen werden auch die Regeln für die Akkreditierung von Agenturen.
Akkreditierungsrat
// Regeln zur Akkreditierung
Akkreditierungsrat
// Akkreditierung Agenturen (Beschluss 08.12.2009)
„Endstation Bologna? Zehn Jahre Europäischer Hochschulraum“ ist das Thema der 3. Wissenschaftskonferenz der GEW vom 9. bis 12. September 2009 in Bad Wildbad. Zum einen wird nach zehn Jahren eine Zwischenbilanz des Bologna-Prozesses gezogen, zum anderen wird diskutiert, wie der Bologna-Prozess nach 2010 ausgestaltet werden sollte. Aus Anlass der Konferenz werden am 10. September die Ergebnisse der Expertise „Der Bologna-Prozess zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ vorgestellt, die von den Studienreform-Experten Ulf Banscherus, Annerose Gulbins, Klemens Himpele und Sonja Staack im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung erarbeitet worden ist. Das Fazit von Andreas Keller, für Hochschulen verantwortliches Vorstandsmitglied der GEW: „Nicht Bologna ist gescheitert, sondern Bonn – der deutsche Weg der Umsetzung der Bologna-Reform durch Kultusministerkonferenz (KMK), Bundesbildungsministerium, Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Akkreditierungsrat“.
Drei Wochen nach einem bundesweiten Bildungsstreik von Studierenden, Schülerinnen und Schülern findet ein Gespräch von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) mit Studierenden und bildungspolitischen Organisationen statt. Die GEW fordert aus diesem Anlass ein Aktionsprogramm „Kurswechsel im Bologna-Prozess“ und schlägt dafür drei Maßnahmen vor: freier Zugang zum Masterstudium für alle, die ihr Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben; die Erweiterung des „Hochschulpakts 2020“ um eine Qualitätskomponente sowie eine Entrümpelung der Prüfungsordnungen und „Modulhandbücher“.
07.07.2009
/ GEW fordert Aktionsprogramm
Der 26. Gewerkschaftstag verabschiedet ein neues wissenschaftspolitisches Programm der GEW. Darin heißt es: „Die GEW unterstützt die Studienreform im Zuge des Bologna-Prozesses, wenn diese auf eine dauerhafte Berufsbefähigung der Absolventinnen und Absolventen abzielt, die Studierende ins Zentrum von Studium und Lehre stellt, die Durchlässigkeit im Bildungssystem fördert und die soziale Dimension von Mobilität im Europäischen Hochschulraum stärkt.“ Ein Schwerpunkt des Programms ist die Forderung nach Öffnung der Hochschulen.
// Broschüre "Wir können auch anders!"
Wissenschaftspolitisches Programm
Auf ihrem 26. Gewerkschaftstag beschließt die GEW einen Appell an die zeitgleich tagende europäische Bildungsministerkonferenz in Leuven/Belgien. Der mit großer Mehrheit gefasste Beschluss hat den Titel „Chancengleichheit im Europäischen Hochschulraum - Für einen radikalen Kurswechsel im Bologna-Prozess“. Verlangt wird u.a., die bereits 2001 vereinbarte soziale Dimension des Europäischen Hochschulraums endlich zu realisieren.
Die 5. (a.o.) Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedet am 27. Januar 2009 eine Entschließung „Zum Bologna-Prozess nach 2010“.
HRK
// Zum Bologna-Prozess nach 2010 (27.01.2009)
Kultusministerkonferenz und BMBF erstellen 2008 einen „Nationalen Bericht für Deutschland 2007-2009 zur Realisierung der Ziele des Bologna-Prozesses“ und „Nationale Strategien zur sozialen Dimension des Bologna-Prozesses“.
BMBF
// Nationaler Bericht für Deutschland 2007-2009 von KMK und BMBF und Nationale Strategien zur sozialen Dimension des Bologna-Prozesses
Am 18. September 2008 werden die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ... für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ von der Kultusministerkonferenz erneut verändert.
KMK
// Ländergemeinsame Strukturvorgaben (Fassung 18.09.2008)
Am 4. Juli 2008 beschließt der Wissenschaftsrat Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium.
Der Hauptvorstand der GEW hatte bereits am 21. Juni 2008 in seinem Beschluss „Die Lehre in den Mittelpunkt“ eine Qualitätsoffensive für gute Hochschullehre gefordert.
// GEW-Empfehlungen zur Hochschullehre (21.06.2008)
Wissenschaftsrat
// Empfehlungen Lehre und Studium (04.07.2008)
Am 18. September 2008 erhalten die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ... für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ eine neue Fassung.
FU Berlin
// KMK: Ländergemeinsame Strukturvorgaben (Fassung 07.02.2008)
„Chancengleichheit im Europäischen Hochschulraum. Die soziale Dimension im Bologna-Prozess“ ist das Thema einer Fachtagung am 17. und 18. Januar 2008 im Harnack-Haus in Berlin im Rahmen des Projekts „Promoting Bologna in Germany“ beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) in Zusammenarbeit mit der GEW und dem
freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs). Diskutiert wird über die möglichen Maßnahmen eines deutschen Aktionsplans zur Realisierung der sozialen Dimension im Bologna-Prozess.
// Tagungsbericht (April 2008)
Mit einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 2007 werden die Voraussetzungen für die Einführung der Systemakkreditierung geschaffen. Die Hochschulen haben danach die Wahl, ihre Studiengänge einzeln oder ihr internes Qualitätssicherungssystem akkreditieren zu lassen.
KMK
// Einführung der Systemakkreditierung (Beschluss 13.12.2007)
Am 15. Juni 2007 werden die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ... für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ durch die Kultusministerkonferenz verändert. Am gleichen Tag trifft die KMK eine Grundsatzentscheidung zur Einführung der Systemakkreditierung.
Die GEW kritisiert den Beschluss zur Einführung der Systemakkreditierung bei konsekutiven Studiengängen (Bachelor/Master) - die Zeit ist nach ihrer Auffassung noch lange nicht reif für eine Abkehr von der Programmakkreditierung.
HRK
// KMK: Ländergemeinsame Strukturvorgaben (Fassung 15.06.2007)
KMK
// Grundsatzentscheidung Systemakkreditierung (Beschluss 15.06.2007)
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedet am 12. Juni 2007 eine Empfehlung zur weiteren Entwicklung der Systemakkreditierung.
Akkreditierungsrat
// Senat der HRK: Empfehlung zur weiteren Entwicklung der Systemakkreditierung (12.06.2007)
Am 8. Mai 2007 fasst der Akkreditierungsrat einen Beschluss zur Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems und legt der Kultusministerkonferenz Empfehlungen für die probeweise Einführung eines Verfahrens der Systemakkreditierung vor.
Akkreditierungsrat
// Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems: Hintergrund
Als Konsequenz aus dem Kommunikee, das die europäische Bildungsministerkonferenz am gleichen Tag in London unterzeichnet hat, fordert die GEW Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) und die Kultusministerkonferenz auf, einen Aktionsplan zur Stärkung der sozialen Dimension im Europäischen Hochschulraum vorzulegen.
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedet am 13. Februar 2007 eine Entschließung zur weiteren Entwicklung des Bologna-Prozesses.
HRK
// Zur weiteren Entwicklung des Bologna-Prozesses (13.02.2007)
Kultusministerkonferenz und BMBF erstellen 2007 unter Mitwirkung von HRK, DAAD, Akkreditierungsrat, fzs und Sozialpartnern den Zweiten Bericht zur Realisierung der Ziele des Bologna-Prozesses (Jahre 2005-2007).
Am 22. September 2005 verändert die Kultusministerkonferenz die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ... für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“. Am gleichen Tag fasst die KMK einen Beschluss zur Qualitätssicherung in der Lehre.
Uni Konstanz
// KMK: Ländergemeinsame Strukturvorgaben (Fassung 22.09.2005)
KMK
// Qualitätssicherung in der Lehre (Beschluss 22.09.2005)
Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedet am 14. Juni 2005 eine Empfehlung zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre in Bachelor- und Masterstudiengängen.
HRK
// Sicherung der Qualität (14.06.2005)
Ein Europäischer Hochschul- und Forschungsraum. GEW-Forderungen zur Internationalisierung der Hochschul- und Forschungspolitik ist der Titel eines Antrages, den am 26. April 2005 der Gewerkschaftstag der GEW beschließt. Die Gewerkschaft fordert, dass die bislang weitgehend nebeneinander herlaufenden Integrationsprozesse im Bereich Hochschule und Forschung zusammengeführt werden. Der Zugang zu den Hochschulen muss weiter geöffnet und die Durchlässigkeit zwischen den Bachelor- und Master-Studiengängen grundsätzlich garantiert werden.
Am 21. April 2005 verabschiedet die Kultusministerkonferenz (KMK) die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ... für die Akkreditierung von BA/MA-Studiengängen“ in einer geänderten Fassung. In dieser jetzt gültigen Fassung sind Strukturvorgaben für die Studiengänge mit kirchlichen Abschlüssen und künstlerische Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen neu enthalten.
HTWK Leipzig
// KMK: Ländergemeinsame Strukturvorgaben (Beschluss 21.04.2005)
Am 15. Februar 2005 verabschiedet der Senat der Hochschulrektorenkonferenz eine Empfehlung zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Graduierten im Rahmen des Bologna-Prozesses, und es werden Empfehlungen der HRK zur Entwicklung von Doppeldiplomen und gemeinsamen Abschlüssen beschlossen.
HRK
// Förderung der Mobilität (15.02.2005)
HRK
// Empfehlungen zu Doppeldiplomen und gemeinsamen Abschlüssen (15.02.2005)
Am 16. Dezember schließen die Bundesländer die Vereinbarung zur Stiftung „Stiftung: Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland", mit der die Aufgaben des Akkreditierungsrates auf eine nach dem Recht des Landes NRW als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts zu errichtende Stiftung übertragen werden. Am gleichen Tag geben die Kultusminister- und die Hochschulrektorenkonferenz eine gemeinsame Erklärung „Gestufte Studienstruktur in den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen“ ab.
Am 15. Oktober 2004 beschließt die Kultusministerkonferenz Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Akkreditierung in Deutschland. Das Statut für ein länder- und hochschulübergreifendes Akkreditierungsverfahren wird modifiziert. Außerdem fasst sie einen Beschluss zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur.
KMK
// Weiterentwicklung Akkreditierung (Beschluss 15.10.2004)
Akkreditierungsrat
// KMK: Statut Akkreditierungsverfahren (Fassung 15.10.2004)
KMK
// Einordnung Berufsakademien (Beschluss 15.10.2004)
Am 22. Oktober 2004 erhalten die Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen eine neue Fassung.
Uni München
// KMK: Rahmenvorgaben Leistungspunktsysteme und Modularisierung (Fassung 22.10.2004)
Mit dem Thema „Von Bologna über Berlin nach Bergen“ befasst sich ein WissenschaftsForum der Hans-Böckler-Stiftung und der GEW vom 1. bis 2. Oktober 2004 in Berlin.
GEW Niedersachsen
// GEW: "Wer seinen Doktor macht, ist Wissenschaftler!" (PM 01.10.2004)
Der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung führt am 3. Mai 2004 in Berlin eine Anhörung zu Konsequenzen des „Bologna-Prozesses“ für die Hochschulen in der BRD durch. Vorstandsmitglied Gerd Köhler legt hierzu riftliche Stellungnahme der GEW vor. Die GEW hält einen breit angelegten öffentlichen Diskurs über die Schaffung eines „europäischen Hochschul- und Forschungsraums“ für notwendig, um die Willensbildung in den Hochschulen zu intensivieren, und schlägt vor, eine „nationale Bologna-Konferenz“ einzuladen. Die GEW fordert, dass in der Arbeit der nationalen Vorbereitungsgruppe sowohl das Hochschul- und Forschungspersonal als auch die sie vertretenden Gewerkschaften beteiligt werden. Sie erwartet, dass diese Beteiligung auch auf der europäischen Ebene realisiert wird.
// GEW-Stellungnahme (30.4.2004)
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz unterstreicht am 10. Februar 2004 die Bedeutung der Durchlässigkeit im Rahmen der gestuften Studienstruktur, und er verabschiedet eine Entschließung zum ECTS als System zur Anrechung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen.
Kultusministerkonferenz und BMBF erstellen 2004 unter Mitwirkung von HRK, DAAD, Akkreditierungsrat, fzs und Sozialpartnern den ersten Nationalen Bericht für Deutschland zur Realisierung der Ziele des Bologna-Prozesses Jahre 2003-2005).
Am 5. Februar beschließt die Kultusministerkonferenz eine veränderte Fassung des Statuts für ein länder- und hochschulübergreifendes Akkreditierungsverfahren.
HRK
// KMK: Statut Akkreditierungsverfahren (Fassung 05.02.2004)
Auf der Basis ihrer „10 Thesen“ verabschiedet die Kultusministerkonferenz (KMK) am 10. Oktober 2003 „Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“, die den bis dato gültigen KMK-Beschluss „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen“ vom 05.03.1999 i.d.F. vom 15.12.2001 ablösen.
TU Berlin
// KMK: Ländergemeinsame Strukturvorgaben (Beschluss 10.10.2003)
Das 200. Plenum der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedet am 8. Juli 2003 die Entschließung „Im europäischen Hochschulraum – Sachstand und Strategien der deutschen Hochschulen in Vorbereitung der Berlin-Konferenz am 18./19. September 2003“.
HRK
// Im europäischen Hochschulraum (08.07.2003)
Am 12. Juni 2003 beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK) „10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland“, in denen sie die wesentlichen Eckpunkte für die Umstellung des deutschen Hochschulsystems auf das gestufte Graduierungssystem festlegt.
Vom 10. bis 13. April 2003 veranstaltet die GEW zusammen mit dem European Trade Union Committee (ETUCE) und der Bildungsinternationalen (Education International, EI) ein Berlin-Forum zum Thema „Shaping the European Area of Higher Education and Research“.
„Von Bologna nach Berlin“ ist das Thema eines Werkstattgesprächs der Hans-Böckler-Stiftung und der GEW vom 24. bis 26. Januar 2003 in Bonn.
Am 24. Mai 2002 beschließt die Kultusministerkonferenz das Statut für ein länder- und hochschulübergreifendes Akkreditierungsverfahren.
doebler-online
// KMK: Statut Akkreditierungsverfahren (Beschluss 24.05.2002)
Am 1. März 2002 fasst die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ihrer 297. Plenarsitzung den Beschluss „Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland“, mit dem das Qualitätssicherungssystem insgesamt auf eine neue Grundlage gestellt werden soll.
KMK
// Künftige Entwicklung der Qualitätssicherung (01.03.2002)
Am 15. September 2000 beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK) „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen“.
KMK
// Rahmenvorgaben Leistungspunktsysteme und Modularisierung (Beschluss 15.09.2000)
Am 14. April 2000 fasst die Kultusministerkonferenz Beschlüsse über die Laufbahnrechtliche Zuordnung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterabschlüssen gem. § 19 HRG sowie über den Zugang zur Promotion für Master-/Magister- und Bachelor-/Bakkalaureusabsolventen.
KMK
// Laufbahnrechtliche Zuordnung (Beschluss 14.04.2000)
KMK
// Zugang zur Promotion (Beschluss 14.04.2000)
Am 21. Januar 2000 gibt der Wissenschaftsrat Empfehlungen zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse (Bakkalaureus/Bachelor – Magister/Master) in Deutschland.
Wissenschaftsrat
// Empfehlungen Studienstrukturen und -abschlüsse (21.01.2000)
Der Akkreditierungsrat verabschiedet Mindeststandards und Kriterien zur Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister.
ids
// Akkreditierungsrat: Mindeststandards und Kriterien (Beschluss 30.11.1999)
Am 5. März 1999 beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK) „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen“. Dabei geht es darum, die neuen Studiengänge in das bisherige System einzupassen.
KMK
// Strukturvorgaben (Beschluss 05.03.1999)
Die Kultusministerkonferenz beschließt die Einführung eines Akkreditierungsverfahrens für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge und in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Akkreditierungsrates.
KMK
// Einführung Akkreditierungsverfahren (Beschluss 03.12.1998)
Am 10. November 1997 gibt das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz eine Empfehlung zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen/-abschlüssen.