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Etappen der Reformdebatte

Chronologische Übersicht zur bundesweiten Reformdebatte über die LehrerInnenbildung

An der bundesweiten Reformdebatte sind verschiedene hochschulpolitische Akteure beteiligt. Sie haben das gemeinsame Ziel, die LehrerInnenbildung in Deutschland substanziell verbessern und die dafür erforderlichen Reformanstrengungen unternehmen zu wollen. Allerdings lässt sich auch feststellen, dass die Länder ebenso wie die Hochschulen eigene Gestaltungsspielräume in der LehrerInnenbildung beanspruchen. Ihr Streben nach politischer bzw. institutioneller Autonomie prägt und überlagert bisweilen die Reformdebatte. Die historische Rückschau eröffnet das Verständnis für den gegenwärtigen Sachstand und aktuelle Reformperspektiven für die LehrerInnenbildung.

Seitenabschnitte:

16. Oktober 2008

Auf ihrem Plenum am 16. Oktober 2008 beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK) die Standards „Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung“.

In einer Pressemitteilung für die GEW begrüßt Andreas Keller die Standards im Grundsatz, er weist aber gleichzeitig auf Schwachstellen hin.


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12. Juni 2008/ 8. Juli 2008

Am 12. Juni 2008 beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK) die Empfehlung „zur Vergabe eines Masterabschlusses in der Lehrerbildung bei vorgesehener
Einbeziehung von Leistungen des Vorbereitungsdienste“, am 8. Juli 2008 wird diese auch von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beschlossen. Mit einer Rahmenvereinbarung wird die Anrechnung von Teilen des Vorbereitungsdienstes auf das Masterstudium geregelt.

Andreas Keller kritisiert für die GEW, dass die KMK in der LehrerInnenbildung eine kürzere Hochschulausbildung von nur acht Semestern zulässt. Die GEW fordert weiterhin eine einheitlich lange, zehnsemestrige Hochschulausbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer.


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17./18. Oktober 2007

Auf ihrer 319. Plenarsitzung am 17./18. Oktober 2007 in Bonn hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) über den Stand der Arbeiten an den ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken informieren lassen. Im März 2006 war damit begonnen worden, auf der Grundlage von Muster-Konzepten für die Fächer Deutsch und Physik für die einzelnen Schulfächer Standards zu formulieren, wie sie zuvor für die Bildungswissenschaften entwickelt worden waren.
Die Fachprofile beziehen sich auf die Kompetenzen und somit auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen, über die eine Lehrkraft zur Bewältigung ihrer Aufgaben – nach Auffassung der KMK - im Hinblick auf das jeweilige Lehramt verfügen muss. Es wird deshalb zwischen Anforderungen für Lehrämter der Sekundarstufe I und Anforderungen für Lehrämter der Sekundarstufe II unterschieden. Für die Grundschulbildung werden die Anforderungen unter einem integrativen Fachkonzept „Grundschulbildung“, für die Förderschule/Sonderschule unter dem Fachkonzept „Pädagogik der Förderschule/Sonderschule“ jeweils zusammenfassend beschrieben.
Für das erste Halbjahr 2008 hat die KMK eine ExpertInnenanhörung über die künftigen ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken angekündigt.


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03. August 2007

Am 3. August 2007 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine Mitteilung zur „Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung“ vorgelegt (KOM [2007] 392 vom 03.08.2007). Sie will damit einen Beitrag leisten, um die im März 2000 von den europäischen Mitgliedstaaten vereinbarten Jahrtausend-Ziele hinsichtlich des sozialen Zusammenhalts, der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstum zu erreichen. Ausgehend von einer aktuellen Bestandsaufnahme der Aus- und Fortbildung von LehrerInnen beschreibt die Europäische Kommission zunächst charakteristische Professionsmerkmale (Geschlecht, Alter, Arbeitsentgelt) von Lehrerinnen und Lehrern. Sie stellt fest, dass „die Herausforderungen, die sich dem Lehrerberuf stellen, ... im Wesentlichen überall in der Europäischen Union die gleichen“ sind. Deshalb empfiehlt die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten eine Verständigung auf „Gemeinsame Grundsätze für Kompetenzen und Qualifikationen von Lehrkräften“, um sicherzustellen, dass die Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung der Lehrkräfte auf koordinierte und kohärente Weise erfolgt und hierfür angemessene Mittel bereitgestellt werden. Weiter hält es die Europäische Kommission für unverzichtbar, dass alle Lehrkräfte über das Wissen, die Einstellungen und die pädagogischen Fähigkeiten verfügen, die sie benötigen, um effizient arbeiten zu können. Sie plädiert für eine Kultur der reflexiven Praxis, für die Professionsforschung sowie für eine Statusverbesserung und gesellschaftliche Anerkennung des Lehrerberufs.

Am 10. Oktober 2007 hat der Geschäftsführende Vorstand der GEW dazu Stellung genommen. Am 14. November 2007 hat der Bildungsausschuss des europäischen Gewerkschaftsbundes (European Trade Union Committee for Education – ETUCE) eine Stellungnahme verabschiedet.
Die GEW begrüßt es ausdrücklich, dass die Europäische Kommission die Verbesserung der Qualität der LehrerInnenbildung auf die Agenda der europäischen Bildungspolitik setzt.


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Links

Europäische Kommission
// Mitteilung 3.8.2007

 

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16. Juni 2007

Anlässlich des Deutschen Lehrertages haben sich die Vorsitzenden des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), der österreichischen Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer im öffentlichen Dienst (GÖD) sowie des Dachverbands der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) am 16. Juni 2007 auf die „Leipziger Erklärung“ verständigt. Die Verbände befürchten eine „Deprofessionalisierung im Lehrerberuf“, wenn der Bologna-Prozess für eine Spaltung der Lehrerschaft in Bachelor- und Master-LehrerInnen missbraucht würde. Deshalb fordern sie nachdrücklich „eine Ausbildung für alle Pädagoginnen und Pädagogen mindestens auf der Höhe eines akademischen Mastergrades (mindestens 6 plus 4 Semester bzw. mindestens 180 plus 120 ECTS)“. Darüber hinaus müsse auch eine hochwertige Fort- und Weiterbildung für alle PädagogInnen gewährleistet und ermöglicht werden.


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30. April 2007

Die im September 2006 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung und Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie in Nordrhein-Westfalen gemeinsam eingesetzte ExpertInnen-Kommission unter Leitung von Professor Jürgen Baumert, Direktor des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Berlin, hat am 30. April 2007 ihre Empfehlungen zur künftigen Struktur und Organisation der Lehrerausbildung vorgelegt. Bei der Reform der LehrerInnenbildung in NRW sollte das Erste Staatsexamen durch einen universitären Abschluss, in der Regel der Master, ersetzt werden. Die Gesamtverantwortung für die erste Phase der Lehramtsausbildung sollte künftig klar bei den Hochschulen liegen, denen sie zur besseren Koordinierung die Einrichtung von neuen Zentren für LehrerInnenbildung empfiehlt. Nach Auffassung der Kommission hat die bisherige Vermischung der Zuständigkeiten von Staat und Universität „nicht zu einer befriedigenden Sicherung der Qualität der Lehrerausbildung“ geführt. Unter Berücksichtigung der verschiedenen nordrhein-westfälischen Modell-Versuche mit Bachelor- und Masterstudiengängen spricht sich die Kommission für eine Abkehr vom stufenübergreifenden Lehramt für die Grund-, Haupt- und Realschule aus. Sie plädiert für drei Ausbildungsgänge (Grundschule, Haupt- und Realschule sowie Gymnasien und Gesamtschule), allerdings von gleicher fünfjähriger Studiendauer. Die Kommission befürwortet grundsätzlich das Referendariat als zweite Phase der Lehramtsausbildung.

Der GEW-Landesverband Nordrhein-Westfalen hat zu dem Bericht Stellung genommen.


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02. März 2007

Die Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren hat auf der Bundesdirektorenkonferenz am 02. März 2007 in Potsdam eine Stellungnahme zur Lehrerbildung abgegeben. Die Bundesdirektorenkonferenz betrachtet die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern mit Sorge. Ihrer Auffassung nach verdient der Beruf des Lehrers mehr gesellschaftliche Anerkennung und braucht eine höhere Attraktivität. Bezüglich der Ausbildung hält die Bundesvereinigung der Oberstufendirektoren an der Zweiphasigkeit von Studium und Referendariat fest. Das Studium müsse polyvalent sein, aber neben den fachwissenschaftlichen und bildungswissenschaftlichen Modulen auch eine abgestimmte und solide Praxisorientierung ausweisen. Wichtig ist der Bundesvereinigung der Oberstufendirektoren die Abstimmung von Wissenschafts- und Kultusministerien sowie die unbürokratische und uneingeschränkte Anerkennung der Studiengänge und -abschlüsse.


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28. Februar 2007

Auf ihrer 317. Plenarsitzung am 28. Februar 2007 in Berlin hat die Kultusministerkonferenz (KMK) einen Beschluss zur LehrerInnenbildung gefasst, der den Beschluss der 301. Plenarsitzung vom 02./03. Juni 2005 konkretisiert. Nach Auffassung der KMK sollen Lehramtsstudiengänge und ihre Abschlüsse nach Lehrämtern differenziert sein. Deswegen haben sich die Länder jetzt darauf verständigt, für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen akkreditierte Bachelor-Studiengänge von sieben Semestern Studiendauer mit mindestens 210 ECTS-Punkten als Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst anzuerkennen. Auch der sogenannte „kleine Master“ (Bachelor- und Masterstudium im Umfang von insgesamt 240 ECTS-Punkten bzw. acht Semestern) soll in der Lehrerbildung künftig möglich sein – wenn das Studium durch Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes einen Umfang von 300 ECTS-Punkten (zehn Semester) erreicht. Hier entsteht ein Widerspruch zu den eigenen „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben“ der KMK vom 10. Oktober 2003, in denen für konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge insgesamt 300 ECTS-Punkte (zehn Semester) verlangt wurden. Deswegen müssen derzeit noch rechtlichen Umsetzungsfragen abgeklärt werden. Die endgültige Beschlussfassung soll auf der nächsten KMK-Plenarsitzung am 14./15. Juni 2007 in Berlin erfolgen

Die GEW kritisiert diesen Beschluss, weil er den föderalen Flickenteppich unterschiedlichster LehrerInnenbildungsmodelle nicht aufknüpft, sondern weiterwebt, da er die überkommende hierarchische Abschottung der verschiedenen Schulformen und Lehrämter in der LehrerInnenbildung vertieft und da er keine Lösung für die überfällige qualitative Reform der LehrerInnenbildung in Deutschland aufzeigt. Der GEW-Hauptvorstand hat am 10. März 2007 eine entsprechende GEW-Stellungnahme beschlossen.


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02. März 2006

Am 02. März 2006 veröffentlicht die Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V. (DPG) „Thesen für ein modernes Lehramtsstudium im Fach Physik“. Darin plädiert die DPG dafür, die bislang gleichartige und gemeinsame fachlich-physikalische Ausbildung von ForscherInnen und LehrerInnen aufzugeben. Die DPG schlägt einen Lehramtsstudiengang Physik sui generis im Umfang eines 10semestrigen Curriculums mit den Abschlüssen Bachelor und Master vor. Der Studiengang soll aus zwei Fächern, vorzugsweise Physik in Kombination mit Mathematik, bestehen. Angesichts der Ansprüche dieser sich rasant entwickelnden Naturwissenschaften müsse der erziehungswissenschaftliche Teil des Lehramtsstudiums reduziert werden. Gleichzeitig fordert die DPG einen engeren Praxisbezug und sieht großen Bedarf an Fortbildungsangeboten.


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21. Februar 2006

Am 21. Februar 2006 verabschiedet die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einer Entschließung des 206. Plenums in Bayreuth eine umfassende „Empfehlung zur Zukunft der Lehrerbildung in den Hochschulen“. Dabei handelt es sich um die Ergebnisse einer im Februar 2005 eingesetzten Projektgruppe. Das Papier nimmt Stellung zum Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 02./03. Juni 2005 und richtet sich damit an die Länder. Schwerpunktmäßig werden die Hochschulen angesprochen, um Diskussionen und Klärungen über deren spezifische Rolle bei der Entwicklung von pädagogischer Professionalität anzuregen und ihre Verantwortung für die LehrerInnenbildung wahzunehmen. Das Papier verfolgt die Idee einer kompetenzorientierten LehrerInnenbildung. Die Empfehlungen umfassen 1. die Struktur der LehrerInnenbildung, 2. ihre Standards, Inhalte und die Sicherung der Qualität sowie 3. Fort- und Weiterbildung, Berufs- und Schulentwicklung.

Für die HRK ist die LehrerInnenbildung primäre Aufgabe der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen. Die HRK bekennt sich zur Einbindung der LehrerInnenbildung in die Reformstrukturen des Bologna-Prozesses und empfiehlt für alle Schulstufen gleichermaßen einen vollwertigen Master (300 Kreditpunkte). Der Bachelor-Abschluss müsse als erster berufsqualifizierender Abschluss neben dem Zugang zum lehramtsbefähigenden Master auch andere Optionen eröffnen und deshalb polyvalent angelegt sein. Das Studium solle in der Struktur der Ausbildungsinhalte vergleichbar sein, sich aber an der Differenzierung der Lehrämter orientieren. Der Master sei nach Lehrämtern zu differenzieren. Der Übergang zwischen erster und zweiter Ausbildungsphase müsse radikal neu strukturiert werden: in praxisintegrierende Masterstudiengänge und eine begleitete Berufseingangsphase.

Die HRK fordert die Hochschulen dringend auf, die existierenden Standards für die Bildungswissenschaften und die Fachdidaktiken in Form von neuen Kerncurricula umzusetzen und sich an der Entwicklung fachwissenschaftlicher Standards zu beteiligen. Die HRK unterstreicht die Rolle der Fachwissenschaften für die LehrerInnenbildung, mahnt jedoch zugleich an, dass Standards und Kerncurricula über Module unterschiedlichen Qualifikationszielen gerecht werden müssen. Fehlende Kapazitäten ließen nur ein gemeinsames Lehrangebot für Lehramtsstudierende und andere zu. Die HRK ermutigt die Hochschulen überdies, weiterbildende Angebote bis hin zu eigenen Masterstudiengängen zu entwickeln, um zur Erweiterung der professionellen Kompetenz von LehrerInnen beizutragen.

Die HRK plädiert für die Einrichtung von Lehrerbildungszentren als institutionelle Struktur und möchte deren Ausgestaltung der jeweiligen Hochschule überlassen. Ausbildungsforschung sowie Evaluation und Akkreditierung werden als Qualitätssicherungsinstrumente begrüßt. Die Beteiligung eines Staatsvertreters im Akkreditierungsverfahren als Arbeitgebervertreter wird von der HRK akzeptiert, sein durch den KMK-Beschluss vom 02./03.06.2005 vorgesehenes Veto-Recht dagegen nicht. Die HRK weist den staatlichen Einfluss deutlich zurück, für sie werden Lehrerprüfungsordnungen und das Staatsexamen überflüssig.


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23./24. Januar 2006

Die Hochschulrektorenkonferenz und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft veranstalten am 23./24. Januar 2006 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften eine gemeinsame Tagung „Von Bologna nach Quedlinburg – Die Reform des Lehramtsstudiums in Deutschland“.


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08. Dezember 2005

Am 08. Dezember 2005 werden auf einer vom Stifterverband für die deutsche Wissenschaft durchgeführten Konferenz in Koblenz neuartige fachwissenschaftliche Standards für lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudiengänge öffentlich vorgestellt. Im Zuge der LehrerInnenbildungsreform in Rheinland-Pfalz hatte das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur im Jahr 2003 gemischte Arbeitsgruppen mit VertreterInnen aus Universitäten, Studienseminaren, der Schulpraxis und den Ministerien eingesetzt, um für alle unterrichtsrelevanten Studienfächer sog. curriculare Standards zu entwickeln. Sie umfassen ein lehramtsbezogenes Leitbild, definieren Qualifikationsziele und angestrebte Kompetenzen und beschreiben Studieninhalte.


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24.-26. November 2005

Die Plenarversammlung des Philosophischen Fakultätentages (PhFT) vom 24.-26. November 2005 begrüßt den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 02./03. Juni 2005. Der PhFT stimmt dem Konzept integrativer gestufter Studiengänge zu und plädiert für das zweiphasige Studium mit dem Regelabschluss Master (MA). Für den PhFT ist es allerdings unverzichtbar, dass die Abschlussarbeiten in den Fachdisziplinen geschrieben werden, damit auch das Lehramtsstudium den Weg zur Promotion und in die Wissenschaft ermöglicht.


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11. Juli 2005

Am 11. Juli 2005 erklären verschiedene Verbände, dass der Bachelor-Abschluss nicht zum Lehrerberuf qualifiziert, sondern nur ein Master-Abschluss einer Universität oder Technischen Hochschule die entsprechenden Voraussetzungen vermittelt. Das Staatsexamen müsse überdies als Abschluss des Lehramtsstudiums erhalten bleiben.


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02./03. Juni 2005

Am 02./03. Juni 2005 verständigt sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ihrer 301. Plenarsitzung auf „Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“. Es handelt sich um ein politisches Kompromisspapier, das im wesentlichen von Annette Schavan und Jürgen Zöllner ausgehandelt wurde. Bezogen auf die Studieninhalte und auf die Studienstruktur schreibt die KMK ihre Beschlüsse vom Frühjahr 2002 fort. Die KMK plädiert wieder für integrierte Lehramtsstudiengänge bestehend aus mindestens zwei Fachwissenschaften und Bildungswissenschaften und schulpraktischen Studien, die stärker vernetzt sein sollen. Studiengänge und ihre Abschlüsse sollen nach Lehrämtern differenziert sein. Es bleibt den Ländern überlassen, das Staatsexamen beizubehalten oder nicht. Die Regelstudienzeiten werden bestätigt. Dem Hochschulstudium folgt der Vorbereitungsdienst. Inhaltlich verweist die KMK auf ihre ländergemeinsamen Standards in den Bildungswissenschaften und auf die ländergemeinsamen Anforderungen an die Fachwissenschaften und ihre Didaktik. Die Standards sollen weiterentwickelt werden.
Weiter bestätigt der KMK-Beschluss die laufbahnrechtlichen Regelungen der Länder und zementiert den staatlichen Einfluss in der LehrerInnenbildung. Der Vertreter der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörde erhält ein Veto-Recht beim Akkreditierungsverfahren. Das wird noch einmal ausdrücklich eingefordert. „Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens ist insbesondere die Einhaltung der ländergemeinsamen fachlichen Anforderungen für die Lehrbildung [...] und eventueller landesspezifischer inhaltlicher und struktureller Vorgaben festzustellen“. Weiter heißt es „Soweit für die Anwendung in Akkreditierungsverfahren geeignete ländergemeinsame Mindestanforderungen für die Bildungswissenschaften, die Fachwissenschaften und die Fachdidaktiken noch nicht vorliegen, müssen die Anforderungen den am jeweiligen Standort zuletzt geltenden Studien- und Prüfungsordnungen für die Staatsexamensstudiengänge entsprechen“.


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Mai 2005

Zur Vorbereitung der Beratungen der KMK zur gestuften Studienstruktur in den Lehramtsstudiengängen im Juni 2005 wird im Mai 2005 eine synoptische Darstellung der „Modelle zur Einführung von Bachelor- und Masterstrukturen in der Lehrerausbildung“ (Stand Mai 2005) vorgelegt.


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21. April 2005

Am 21. April 2005 verabschiedet die Kultusministerkonferenz (KMK) die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ... für die Akkreditierung von BA/MA-Studiengängen“ in einer geänderten Fassung. In dieser jetzt gültigen Fassung sind Strukturvorgaben für die Studiengänge mit kirchlichen Abschlüssen und künstlerische Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen neu enthalten.


Links

KMK
// Ländergemeinsame Strukturvorgaben (Beschluss 21.04.2005)

 

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05. April 2005

Am 05. April 2005 meldet sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zu Wort und spricht von dringendem Reformbedarf in der LehrerInnenbildung vor dem Hintergrund, dass jeder fünfte Jugendliche in Deutschland die Schule nur bedingt ausbildungsreif verlasse und fast jeder zehnte gar keinen Schulabschluss schaffe. In der Broschüre „Lehrer sein heißt, Kindern Flügel verleihen. Lehrer in Deutschland im Jahr 2015 – eine Vision“ schlägt der DIHK eine Spezialisierung der LehrerInnen auf unterschiedliche Aufgaben in der Schule sowie auf die Arbeit mit Kindern bestimmter Altersgruppen vor. Das Studium sollte dual durchgeführt werden, in enger Kooperation zwischen Hochschule und ausbildender Schule. Berufsorientierung gehört nach Einschätzung des DIHK ebenso zum Studienplan wie ein Praktikum in der Wirtschaft. Ein Referendariat solle zugunsten eines Berufseinstiegs mit Hilfe von Mentoren entfallen. Ständiges Weiterlernen gehöre zum Arbeitsalltag.


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15. Februar 2005

Die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ... für die Akkreditierung von BA/MA-Studiengängen“ der Kultusministerkonferenz (KMK) sollen anlässlich der Überführung der LehrerInnenbildung in die Bachelor- und Masterstruktur verändert werden. Zu dem Entwurf formuliert die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 15. Februar 2005 eine kritische Stellungnahme. Kritisiert wird, dass die KMK die Einhaltung der Strukturvorgaben grundsätzlich restriktiv handhabe, jedoch mit Blick auf die staatlich regulierten Bereiche wie die Lehrerbildung auf Ausnahmen bestehe. Die HRK mahnt europäische und nicht bundeslandspezifische Standards als Referenzpunkte an. Die HRK erhebt fünf Forderungen an die KMK:


  1. Die direkte staatliche Einflussnahme auf die Prüfungen und die Studienkonzeptionen mit der Überführung der Lehramtsstudiengänge in die BA/MA-Struktur aufzugeben.
  2. Die Studiengangkonzeption (integrativ oder sequenziell) muss der Hochschule überlassen sein.
  3. Es darf keine Festlegung geben, der zufolge BA- und MA-Abschluss nur gemeinsam zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst führen können.
  4. Die Staatsexamensstudiengänge sollen umgehend und flächendeckend auf BA/MA-Abschlüsse umgestellt werden; es darf keine Parallelführung geben.
  5. Der Bologna-Prozess muss auch im staatlich regulierten Bereich umgesetzt werden.

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18. Januar 2005

Am 18. Januar 2005 verabschiedet der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultätentag (MNFT) Empfehlungen zur Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen für das Lehramt an weiterführenden Schulen (Berufsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien) im Bereich der Naturwissenschaften und der Mathematik, die von einer Reihe von Fachgesellschaften mitgetragen werden.


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11. Dezember 2004

Am 11. Dezember 2004 legt die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) ein Strukturmodell für die LehrerInnenbildung im Bachelor-Master-System vor. Dieses sieht für alle Lehramtsstudiengänge ein dreijähriges Bachelor-Studium und ein zweijähriges Master-Studium vor. Die DGfE geht von einer einheitlichen Struktur für alle Lehramtsstudiengänge aus, in deren Rahmen schulstufen- und schulformspezifische Modifikationen vorgenommen werden können. Die Differenzierung nach Schulstufen und -formen setzt erst im Masterstudium ein.


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16. Dezember 2004

Am 16. Dezember 2004 beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK) „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“; grundlegend dafür waren die Ergebnisse einer rheinland-pfälzischen Arbeitsgruppe vom März 2004. Die KMK-Standards werden von den Ländern zu Beginn des Ausbildungsjahres 2005/06 als Grundlagen für die spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge einschließlich der praktischen Ausbildungsteile und des Vorbereitungsdienstes übernommen. In diesen Standards sind Kompetenzen in den Bildungswissenschaften beschrieben, die für die berufliche Ausbildung, den Berufsalltag und für die Fort- und Weiterbildung maßgeblich sein sollen. Curriculare Standards für die Fachwissenschaften sollen folgen.


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12. November 2004

Am 12. November 2004 legte die Gesellschaft für Fachdidaktik (GFD) ein fachdidaktisches Kerncurriculum vor.


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09. November 2004

Am 9. November 2004 hat sich das 203. Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für eine stärkere Einpassung der Lehrerbildung in die gestufte Studienstruktur der übrigen Fachdisziplinen ausgesprochen. Den Hochschulen soll ein größerer Gestaltungsspielraum in diesem Ausbildungsbereich zukommen.


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26. Oktober 2004

Am 26. Oktober 2004 bilanziert der Wissenschaftsrat (WR) in einem internen „Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen zur künftigen Struktur der Lehrerbildung“, dass seine Empfehlungen von 2001 zwar einen Reformanstoß und wichtige Impulse gegeben haben, dass die Einzelmaßnahmen von der Kultusministerkonferenz (KMK) jedoch weitgehend unberücksichtigt blieben. Auch das vom WR bevorzugte sequenzielle Modell ist nicht etabliert worden (dem am Ähnlichsten sind die Modellstudiengänge in Nordrhein-Westfalen).


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September 2004

Anfang September 2004 veröffentlicht die Kultusministerkonferenz (KMK) den „Länderbericht Deutschland“ der international vergleichenden Studie der „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (OECD) „Anwerbung, berufliche Entwicklung und Verbleib von qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern.“. Die OECD weist nachdrücklich darauf hin, dass ein Gesamtkonzept für die LehrerInnenpolitik in Deutschland fehlt.


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15. April 2004

Am 15. April 2004 einigen sich die norddeutschen WissenschaftsministerInnen aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen auf „6 Thesen zur Lehrerbildung“, um auf die Willensbildung in der Kultusministerkonferenz (KMK) Einfluss zu nehmen.


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30. März 2004

Am 30. März 2004 lehnen der Allgemeine Fakultätentag (AFT), der Deutsche Philologenverband (DPhV), der Deutsche Lehrerverband (DL), der Bund Freiheit der Wissenschaft (BFW), die Vereinigung Schweizerischer Hochschuldozenten (VSH), der Österreichische Universitätsprofessorenverband (UPV) und der Deutsche Hochschulverband (DHV) in einer „Gemeinsamen Erklärung der Bildungsverbände zur Lehrerbildung“ eine Studienstruktur nach dem Bachelor- und Mastermodell für die Lehrerbildung ab.


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20. Oktober 2003

Am 20.Oktober 2003 erhebt die Mitgliedergruppe Fachhochschulen in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit ihren „Empfehlungen zur Lehrerbildung - aus Sicht der Fachhochschulen“ - anknüpfend an die HRK-Empfehlungen von 1998 - erneut den Anspruch auf ihre Beteiligung an der LehrerInnenbildung. Sie verweist auf bestehende Strukturen und vorhandene Kompetenzen sowie Erfahrungen gerade in der berufsfeldbezogenen Anwendung und bei der Integration von Praxisanteilen in das Studium. Die wissenschaftlich fundierten Ausbildungsgänge für den Vorschul- bzw. Elementarbereich, die pflegepädagogischen Studiengänge, die Lehramtsstudiengänge für das berufsbildende Schulwesen sowie für den Primarbereich und die Sekundarstufe I soll zukünftig an Fachhochschulen erfolgen.


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10. Oktober 2003

Auf der Basis ihrer „10 Thesen“ verabschiedet die Kultusministerkonferenz (KMK) am 10. Oktober 2003 „Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“, die den bis dato gültigen KMK-Beschluss „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen“ vom 05.03.1999 i.d.F. vom 15.12.2001 ablösen.


Links

KMK
// Ländergemeinsame Strukturvorgaben (Beschluss 10.10.2003)

 

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August 2003

Im August 2003 schaltet sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit einem eigenen Konzept „Master of Education – Für eine neue Lehrerbildung“ in die Reformdebatte ein. Nach den Vorstellungen der BDA sollen von Anfang an und durchgängig Theorie und Praxis, d. h. Hochschulstudium und Schulpraktika, verbunden werden. Das Studium soll in der neuen Struktur von Bachelor und Master organisiert sein, wobei erst der „Master of Education“ den zukünftigen Lehrer qualifiziert. Zu Beginn des Bachelor-Studiums und vor dem Master-Studium sind jeweils Eignungstests für die Studienbewerber durch die Hochschulen vorzusehen. Die Qualität der Studienangebote soll durch die Akkreditierung sichergestellt werden, das erste Staatsexamen entfällt. Das Referendariat wird durch Trainee-Programme nach dem Vorbild der betrieblichen Praxis ersetzt, das zweite Staatsexamen wird durch ein Qualifizierungszeugnis abgelöst.


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12. Juni 2003

Am 12. Juni 2003 beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK) „10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland“, in denen sie die wesentlichen Eckpunkte für die Umstellung des deutschen Hochschulsystems auf das gestufte Graduierungssystem festlegt.


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13.–15. November 2002

Auf seiner Herbst-Sitzung vom 13.-15. November 2002 in Saarbrücken hat der Wissenschaftsrat (WR) seine Position bekräftigt und erneut eine Anpassung der staatlichen Abschlüsse auch in der Ausbildung von LehrerInnen an die 1999 in Bologna verabschiedeten Rahmenvorgaben gefordert.


Links
 

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28. Februar/1. März 2002

Am 28. Februar/01. März 2002 verständigt sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ihrer 297. Plenarsitzung auf die Anerkennung der Lehramtsstudiengänge mit BA/MA-Strukturen, wenn diese den nachfolgenden Standards entsprechen: Integratives Studium an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen (d.h. mindestens zwei Fachwissenschaften + Berufswissenschaften sowohl in der BA- als auch in der MA-Phase); schulpraktische Studien bereits während der BA-Phase; Sicherung der Regelstudienzeiten von 7-9 Semestern; Differenzierung des Studiums und der Abschlüsse nach Lehrämtern; Sicherung der staatlichen Verantwortung durch staatliche Abschlussprüfungen oder gleichwertige Maßnahmen.


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20. Februar 2002

Der in Nordrhein-Westfalen eingerichtete Expertenrat im Rahmen des Qualitätspaktes favorisiert in seinem „Abschlussbericht“ vom 20. Februar 2001 eine Umstrukturierung des Lehramtsstudiums nach dem Modell der gestuften und modularisierten, konsekutiven Bachelor (BA)- und Master (MA)-Studiengänge. Dabei soll die lehramtsspezifische Bildung mit ihren erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen sowie verschiedenen Praxisphasen in der postgradualen Phase erfolgen (sog. Lehrer-MA nach einem polyvalenten Zwei-Fach-BA). Damit nimmt er die WR-Empfehlungen aus demselben Jahr vorweg.


Links

Uni Dortmund
// Expertenrat im Rahmen des Qualitätspakts. Abschlussbericht
(Empfehlungen zur Lehrerausbildung Ende Teil II)

 

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29. November - 1. Dezember 2001

Die Plenarversammlung des Philosophischen Fakultätentags (PhFT) vom 29.11.-01.12.2001 in Dresden äußert „große Besorgnis“ zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur künftigen Struktur des Lehrerausbildung. Der Fakultätentag befürchtet, dass in einzelnen Bundesländern die wissenschaftliche Ausbildung von Lehrern und Lehrerinnen ohne vorangehende sachgemäße und gründliche Diskussion grundlegend umstrukturiert wird. Wissenschaftliche Lehrerbildung müsse Universitätsaufgabe bleiben.


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16. November 2001

Am 16. November 2001 legt der Wissenschaftsrat (WR) „Empfehlungen zur künftigen Struktur der Lehrerbildung“ vor. Diese wurden von einer vom WR eingesetzten „Arbeitsgruppe zur Künftigen Struktur der Lehrerbildung“ seit Mai 2000 erarbeitet. Die Empfehlungen konzentrieren sich auf Studienstruktur, Abschlüsse, institutionelle Verortung und Forschung. Auch der WR spricht sich für eine Kooperation von Fachhochschulen und Universitäten in der LehrerInnenbildung aus.


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5. Oktober 2000

Am 05. Oktober 2000 unterzeichnet die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ihrer 291. Plenarsitzung in Bremen eine „Gemeinsame Erklärung mit den Bildungs- und Lehrergewerkschaften“ mit dem Titel „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute - Fachleute für das Lernen“.


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September 2000

Als erstes Bundesland hatte Hamburg auf die KMK-Empfehlungen reagiert und noch im November 1999 eine eigene Kommission zu deren Umsetzung eingesetzt. Diese legt im September 2000 einen Abschlussbericht vor, der von J. Keuffer/J. Oelkers (Hrsg.): Reform der Lehrerbildung in Hamburg. Abschlussbericht der von der Senatorin für Schule, Jugend und Berufsbildung und der Senatorin für Wissenschaft und Forschung eingesetzten Hamburger Kommission Lehrerbildung, Weinheim/Basel 2001, veröffentlicht wird.


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Links

Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH)
// Abschlussbericht der Hamburger Kommission Lehrerbildung

 

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22. Oktober 1999

Am 22. Oktober 1999 fasst die Kultusministerkonferenz (KMK) einen Beschluss zur gegenseitigen Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen.


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21./22. Oktober 1999

Am 21./22. Oktober 1999 übergibt Prof. Dr. E. Terhart als Vorsitzender der im September 1998 eingesetzten „Gemischten Kommission Lehrerbildung“ dem Plenum der Kultusministerkonferenz (KMK) seinen Abschlussbericht „Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland. Abschlussbericht der von der KMK eingesetzten Kommission“, in dem Anforderungen an eine zukunftsorientierte LehrerInnenbildung formuliert und konkrete Reformvorschläge innerhalb der traditionellen Rahmenstruktur (universitäre Lehrerbildung, Zweiphasigkeit, d. h. zwei Staatsexamina) unterbreitet wurden.



Links

KMK
// Abschlussbericht der Kommission (Pressemitteilung 22.10.1999)

 

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02. November 1998

Am 2. November 1998 verabschiedet die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) auf ihrem 186. Plenum „Empfehlungen zur Lehrerbildung“, die von einer eigenen „Arbeitsgruppe Lehrerbildung“ in Abstimmung mit einer von der Mitgliedergruppe Fachhochschulen eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet wurden. Die HRK empfiehlt, dass die LehrerInnenbildung zielstrebig revidiert und dass dazu die Kooperation zwischen den Hochschulen, den Studienseminaren und den Schulen gefördert wird. Die HRK fordert eine Entstaatlichung der Lehramtsausbildung und spricht sich dafür aus, in ausgewählten Fächern sowie besonders im Lehramt für berufliche Schulen und in der PrimarschullehrerInnenausbildung kooperative Modelle der LehrerInnenbildung zwischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen zu erproben. Die HRK-Empfehlungen sollen eine eigenständige Position der Hochschulen darstellen und verstehen sich als Reaktion auf die am 28. Februar 1997 ohne Abstimmung mit den Hochschulen von der KMK verabschiedeten „Rahmenvereinbarungen über die Ausbildung und Prüfung der Lehrämter in der Bundesrepublik Deutschland“.


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19. Februar 1998

Am 19. Februar 1998 veröffentlicht die Kultusministerkonferenz (KMK) einen sogenannten „Problemaufriss zum Thema 'Lehrerbildung'". Dieser Abschlussbericht der unter dem Vorsitz des saarländischen Staatssekretärs R. Pernice eingesetzten Kommission trägt den Titel „Zur Situation der Lehrerbildung: Zustandsanalyse und Problembeschreibung“. Er enthält die erste systematische und kritische Bestandsaufnahme zur LehrerInnenbildung in allen 16 Bundesländern.


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