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Erneuern statt AusverkaufZentraler Knackpunkt: Der Regierungsentwurf sieht keine Anhebung der Fördersätze und Freibeträge vor, obwohl diese seit 2001 eingefroren sind. Die Regierungskoalition übergeht den Fakt, dass heute nur noch 18 Prozent der Studierenden BAföG erhalten (in Zahlen: 345 000 von
1 925 000 Studierenden*). Nur ein Prozent der Studierenden kann seinen Lebensunterhalt ausschließlich mit BAföG bestreiten. Über die Hälfte sind neben dem Studium erwerbstätig. Knapp über die Hälfte der Studis halten es unbedingt für erforderlich, nebenbei zu jobben.
Aus Sicht der GEW bedarf es daher einer Erneuerung des BAföG. Stattdessen erleben wir einen Ausverkauf der staatlichen Ausbildungsförderung. Gemeinsam mit dem studentischen Dachverband (fzs) hat die Bildungsgewerkschaft deshalb in einem offenen Brief an Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) appelliert, die Fördersätze und Freibeträge so schnell wie möglich um zehn Prozent anzuheben.
Weiterer Mangel: Der Regierungsentwurf schließt nicht-konsekutive Masterstudiengänge immer noch von der Förderung aus.
Drei Jahre vor der geplanten Vollendung des europäischen Hochschulraums ist das BAföG weiterhin nicht Bologna-Prozess-tauglich (...). Ein Masterstudium wird nur dann gefördert, wenn es auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut, also konsekutiv ist. Wer einen nicht-konsekutiven Master machen möchte, geht leer aus.
Die GEW tritt dafür ein, alle Master-Studiengänge als förderfähig nach dem BAföG anzuerkennen. In diesem Zusammenhang hält sie es für geboten, die Altersgrenze von 30 Jahren zu überprüfen. Diese wird den Anforderungen an lebenslanges Lernen in einem europäischen Hochschulraum nicht mehr gerecht.
Mehr erwartet: Der Regierungsentwurf will die Förderung auch eines komplett im EU-Ausland oder in der Schweiz verbrachten Studiums ermöglichen.
Die GEW begrüßt, dass künftig ein Auslandsstudium auch dann gefördert werden kann, wenn es schon im ersten Semester begonnen wird. Die Beschränkung auf die EU und die Schweiz bleibt jedoch hinter den gewerkschaftlichen Erwartungen an einen europäischen Hochschulraum zurück. Warum sollte ein Studium in den anderen 27 Bologna-Staaten nicht gefördert werden? Es widerspricht zudem der sozialen Dimension des Bologna-Prozesses, dass die Auslandsförderung künftig nicht mehr als Zuschuss, sondern – wie das Studierenden-BAföG – zur Hälfte als Darlehen gewährt wird.
Positiv und negativ: Studierende mit einem oder mehreren Kindern sollen künftig einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 113 Euro erhalten.
Die GEW begrüßt zum einen die Einführung des Zuschlags, der die Chancengleichheit von Studierenden mit Kindern verbessert. Zum anderen kritisiert sie, dass im Gegenzug die Möglichkeit eines Darlehensteilerlasses für ehemalige BAföG-Bezieher mit Kindern entfällt. Außerdem werden mit 113 Euro die tatsächlichen Betreuungskosten nicht gedeckt. Unter dem Strich können die Zuschläge bestenfalls die Verschlechterungen für Studierende durch das Bundeselterngeldgesetz kompensieren.
Bedauerlich: Der Regierungsentwurf sieht die Einschränkung der elternunabhängigen Förderung im Zweiten Bildungsweg vor.
Nach Auffassung der GEW sollte an der elternunabhängigen Förderung von Schülern an Abendgymnasien und Kollegs festgehalten werden.
Vor dem Hintergrund eines sozial hoch selektiven Schulsystems erfüllt der Zweite Bildungsweg seit Jahrzehnten eine unverzichtbare ausgleichende Funktion.
Endlich: Der Regierungsentwurf sieht eine verbesserte Förderung von Studierenden mit Migrationshintergrund vor.
Die Bildungsgewerkschaft begrüßt, dass der Gesetzgeber endlich allen in Deutschland lebenden Ausländern mit einer Bleibeperspektive BAföG zubilligt. Bisher war dies nur möglich, wenn der Antragsteller oder seine Eltern Mindesterwerbszeiten nachweisen konnten.
Andreas Keller,
Leiter des GEW-Organisationsbereichs Hochschule und Forschung
* Nach dem 17. BAföG-Bericht der Bundesregierung vom Januar 2007 (siehe rechts unter Links) erhalten 25,1 Prozent der „dem Grunde nach Berechtigten“ Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, durchschnittlich 275 Euro monatlich. Die tatsächliche Gefördertenqote liegt jedoch deutlich niedriger als diese von der Bundesregierung seit 1982 verwendete „normative Gefördertenquote“ ausdrückt. Setzt man die Zahl der nach dem BAföG geförderten Studierenden (345 000) zur Gesamtzahl der Studierenden (1 925 000) in Beziehung, ergibt sich eine Gefördertenquote von nur 18,1 Prozent.
(E&W 6/2007)