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Studiengebühren verfassungsgemäßIn der Urteilsbegründung heißt es, die Vorgaben in Artikel 59 der Landesverfassung hinderten den Gesetzgeber nicht, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Der Artikel sehe zwar generell die Unterrichtsgeldfreiheit vor, die auch einen kostenlosen Hochschulzugang umfasse. Gleichzeitig werde aber dem Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, ein angemessenes Schulgeld zu erheben, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestatte.
Dieser Vorgabe habe der Gesetzgeber in Bezug auf die Studiengebühren Rechnung getragen, indem er einen Darlehensanspruch für alle Studierenden eingeführt habe.
Gegen das 2006 von der damaligen CDU-Landesregierung beschlossene und zum Wintersemester 2007/08 eingeführte Studiengebühren-Gesetz hatten - mit Unterstützung des DGB - fast 80.000 hessische Bürger geklagt. Darüber hinaus hatten die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen eine Normenkontrollklage eingereicht.
Durch das Urteil steht nun fest, dass Studierende ihn Hessen für das vergangene und das laufende Semester kein Geld zurück erhalten. Sie müssen jedoch auch nicht befürchten, weiterhin Studiengebühren bezahlen zu müssen, denn der mittlerweile neu gewählte Landtag hat vergangene Woche mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken beschlossen, die Studiengebühren zum Wintersemester 2008/09 wieder abzuschaffen.
Das Gesetz ist zwar wegen eines Formfehlers im Text noch nicht in Kraft getreten, notwendige Änderungen sollen jedoch in einer Sondersitzung des Parlaments am 17. Juni vorgenommen werden.
GEW Hessen vom 11.06.2008
// GEW bedauert knappe Entscheidung für Studiengebühren
GEW-Meldung vom 05.06.2008
/ Abschaffung der Studiengebühren in Hessen mit Hindernissen