

Im / TVöD einigten sich die Gewerkschaften mit Bund und Kommunen auf eine einheitliche Entgelttabelle für Arbeiter und Angestellte. Da im Tarifgebiet Ost aber immer noch nicht 100 Prozent des West-Entgelts gezahlt wird und außerdem für Angestellte des Bundes in den höheren / Entgeltgruppen die höchste / Entwicklungsstufe wegfällt, gibt es faktisch vier Entgelttabellen: Bund West und Kommunen West (mit den gleichen Beträgen) sowie Bund Ost und Kommunen Ost (mit jeweils den gleichen Beträgen, z.Zt. 94 Prozent der jeweiligen West-Beträge).