Entgeltstufen

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Jede /  ist in zwei Grundstufen und vier Entwicklungsstufen unterteilt. Diese werden durchlaufen und sollen die wachsende Berufserfahrung abbilden (Einschränkungen siehe Arbeitgeberwechsel). Die Abstände zwischen den Stufenaufstiegen sind gestaffelt (siehe auch Entgelttabelle): In Stufe 1 bleibt man ein Jahr, in Stufe 2 zwei Jahre, in Stufe 3 drei Jahre, in Stufe 4 vier Jahre, in Stufe 5 fünf Jahre. Stufe 6 ist im Regelfall die Endstufe (Ausnahmen siehe Entwicklungsstufen).

Die Zeiträume zwischen den Stufenaufstiegen können bei erheblich über bzw. unter dem Durchschnitt liegenden Leistungen verkürzt oder verlängert werden.


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