Die Eingruppierungsvorschriften eines Tarifvertrags (Entgeltordnung) regeln, welche Tätigkeiten welcher Vergütungs- oder / Entgeltgruppe zugeordnet werden. Die Tarifvertragsparteien hatten sich im Januar 2003 darauf verständigt, einheitliche Eingruppierungsvorschriften für Arbeiter und Angestellte zu verhandeln, die dann auch die komplizierten Vorschriften des / BAT ersetzen. Die Verhandlungen mit der / TdL werden seit September 2009 geführt. Hierbei hat die GEW die Verhandlungsführung für die Eingruppierung von / Lehrkräften (/ beamtenrechtliche Verweisung). Diese Eingruppierungsregelungen werden dann auch für die Lehrkräfte im Bereich des Bundes und der Kommunen prägend sein.