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Entgeltordnung

Die Eingruppierungsvorschriften eines Tarifvertrags (Entgeltordnung) regeln, welche Tätigkeiten welcher Vergütungs- oder Entgeltgruppe zugeordnet werden. Die Tarifver­tragsparteien hatten sich im Januar 2003 darauf ver­ständigt, einheitliche Eingruppierungsvorschriften für Arbeiter und Angestellte zu verhandeln, die dann auch die komplizierten Vorschriften des BAT ersetzen. Die Verhandlungen mit der TdL werden seit September 2009 geführt. Hierbei hat die GEW die Verhandlungsführung für die Eingruppierung von Lehrkräften (beamtenrechtliche Verweisung). Diese Eingruppierungsregelungen werden dann auch für die Lehrkräfte im Bereich des Bundes und der Kommunen prägend sein.


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