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Entgeltgruppe

Nach dem TV-L gibt es 15 Entgeltgruppen (Entgelttabelle). Zukünftig (wenn die Eingruppierung fertig verhandelt ist) sollen diese bestimmten Tätigkeitsniveaus zugeordnet werden. Bislang ist nur die Überleitung der alten Vergütungsgruppen nach BAT in die Entgeltgruppen festgelegt. Dabei zählt nicht allein die aktuelle Vergütungsgruppe, sondern die Eingruppierung nach BAT inkl. Bewährungsaufstiege etc. (Zuordnungstabellen). Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege gibt es im neuen System nicht mehr (siehe aber Besitzstandsregelungen). So lange jemand die selbe Tätigkeit ausübt (z. B. Erzieherin), bleibt er/sie in derselben Entgeltgruppe. Innerhalb der Entgeltgruppe werden Entgeltstufen durchlaufen.

Die Entgeltgruppe 1 ist für ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte, die von Outsourcing bedroht sind. Speziell für übergeleitete Beschäftigte gibt es die besonderen Entgeltgruppen 15Ü und 13Ü (Überleitung).


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